openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wehrpflichtrecht: Neuer Wehrdienst ab 01.01.2026

19.12.2025 • 18:24 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wehrpflichtrecht: Neuer Wehrdienst ab 01.01.2026

(openPR) Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für einen „neuen, attraktiven Wehrdienst“ geschaffen und hierbei insbesondere das Wehrpflichtgesetz (WPflG) sowie flankierende Vorschriften angepasst. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 05.12.2025 beschlossen. Der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt. Nach der Konzeption der Bundesregierung soll das Gesetz zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Wichtig: Die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst bleibt außerhalb eines Spannungs-/Verteidigungsfalls weiterhin ausgesetzt; zugleich wird jedoch die Wehrerfassung reaktiviert und es werden verpflichtende Elemente (Fragebogen/Musterung) eingeführt.

1) Kernmechanik des neuen Systems: Wehrerfassung, Bereitschaftserklärung, Musterung

Ab Anfang Januar 2026 sollen alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten, mit dem insbesondere Eignung und Motivation erhoben werden. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen (und andere Geschlechter) ist sie freiwillig, weil diese nicht der Wehrpflicht unterliegen. In der Gesetzesbegründung wird dieses Element als „Bereitschaftserklärung“ beschrieben und ausdrücklich als verpflichtendes Element des neuen Wehrdienstes herausgestellt.

Die Musterung wird für Männer wieder zur Pflicht. Nach der Darstellung der Bundesregierung soll sie ab dem 01.07.2027 beginnen; zunächst werden die Jahrgänge 2008 herangezogen.

2) Freiwilligkeit bleibt – mit „Plan B“ Bedarfswehrpflicht

Der Gesetzgeber verfolgt zunächst weiterhin einen freiwilligen Wehrdienst. Gleichzeitig enthält das Gesetz Ziel- bzw. Aufwuchsvorgaben (Korridor), über deren Erreichung regelmäßig berichtet werden soll. Wird der Korridor nicht eingehalten, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer „Bedarfswehrpflicht“ vor. Diese würde jedoch nicht automatisch eintreten; vielmehr wäre hierfür ein erneutes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren erforderlich.

3) Dauer, Vergütung und Anreizstruktur

Der neue Wehrdienst soll mindestens sechs Monate dauern; darüber hinaus soll eine längere Verpflichtung möglich sein. Die Bundesregierung nennt eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 EUR brutto (Unterbringung eingeschlossen); bei einer Verpflichtung von mindestens einem Jahr ist zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein vorgesehen.

4) Kriegsdienstverweigerung: Musterungspflicht bleibt bestehen

Ein zentraler Praxisfall ist die Frage der Kriegsdienstverweigerung. Nach den veröffentlichten Informationen gilt: Auch wer beabsichtigt zu verweigern, muss zur Musterung erscheinen. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung besteht unabhängig von der Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes fort.

5) Handlungsbedarf und Compliance-Empfehlungen (Betroffene / Arbeitgeber)

Für Betroffene (insbesondere männliche Jahrgänge um 2008/2009) ist kurzfristig entscheidend, dass Postzustellung/Erreichbarkeit und fristgerechte Rückmeldung auf den Fragebogen organisatorisch sichergestellt sind. Für Personen, die eine Kriegsdienstverweigerung ernsthaft erwägen, empfiehlt sich erfahrungsgemäß eine frühzeitige strategische Vorbereitung (Dokumentation, Ablaufplanung, Zuständigkeiten, Fristenmanagement), da die Musterung nach der veröffentlichten Linie unabhängig davon wahrzunehmen ist.

Arbeitgeber (insbesondere mit hohem Anteil junger Mitarbeitender/Auszubildender) sollten den neuen Rechtsrahmen in der Personalplanung berücksichtigen, interne Prozesse für Abwesenheits-/Einsatzzeiten, Kommunikationsketten und – je nach Branche – kritische Rollenvertretungen vorbereiten und frühzeitig klären, wie die Schnittstellen zwischen Arbeits-/Ausbildungsverhältnis und Dienstzeiten organisatorisch abgebildet werden.

Wie können wir unterstützen?

Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG, begleitet Mandanten im öffentlichen Recht – praxisnah insbesondere bei wehrrechtlichen Fragestellungen, Verfahrens- und Fristenmanagement sowie der rechtssicheren Aufbereitung von Einzelfallkonstellationen (u.a. rund um Wehrerfassung, Musterung, Verweigerung und verwaltungsrechtliche Folgefragen). Grundlage jeder Beratung ist eine strukturierte Erstprüfung der individuellen Ausgangslage und der einschlägigen Verfahrensschritte. Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. war bis 2011 einer der führenden Ansprechpartner im damaligen Wehrpflichtrecht.

Ansprechpartnerin:
Herr Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
T: (0211) 58 65 156
F: (0211) 58 65 158
web: www.baiker-richter.de

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1299593
 1215

Pressebericht „Wehrpflichtrecht: Neuer Wehrdienst ab 01.01.2026 “ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG

Bild: Wasserrecht: PFAS-Grenzwerte und Kommunalabwasserrichtlinie (hier: Haftung und Regress)Bild: Wasserrecht: PFAS-Grenzwerte und Kommunalabwasserrichtlinie (hier: Haftung und Regress)
Wasserrecht: PFAS-Grenzwerte und Kommunalabwasserrichtlinie (hier: Haftung und Regress)
Neue PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser in Kraft – Wasserversorger, Kommunen und Industrie vor Haftungs-, Regress- und Gebührenfragen; Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie vor dem EuGH Anlage 2 TrinkwV (Grenzwerte seit 12.01.2026); Richtlinie (EU) 2024/3019 (KARL); EuG, Entscheidungen vom 18./19.02.2026 (Rechtsmittel zum EuGH anhängig) Düsseldorf, 10. Juni 2026. Seit dem 12. Januar 2026 gelten erstmals verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser: Die Summe der zwanzig trinkwas…
Bild: Beamtenrecht: Amtsangemessene Alimentation (hier: Besoldungswiderspruch 2026)Bild: Beamtenrecht: Amtsangemessene Alimentation (hier: Besoldungswiderspruch 2026)
Beamtenrecht: Amtsangemessene Alimentation (hier: Besoldungswiderspruch 2026)
Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Besoldung 2008 bis 2020 weit überwiegend für verfassungswidrig – warum Beamte, Richter und Versorgungsempfänger ihre Ansprüche für 2026 bis zum 31.12.2026 sichern sollten BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025 – 2 BvL 20/17 u.a. (veröffentlicht am 19.11.2025) Düsseldorf, 10. Juni 2026. Mit Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.) hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Berliner Landesbeamten der Besoldungsordnung A für die Jahre 2008 bis 2020 weit überwiegend für mit Art. 33 Abs. 5 G…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bei Wehrdienst erst grundsätzliche Fragen klären
Bei Wehrdienst erst grundsätzliche Fragen klären
Zuerst die verteidigungspolitischen Richtlinien vorlegen 9. April 2003: Zu der Diskussion um eine Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB: Bevor wir weitere Diskussionen über neue Wehrdienstmodelle führen, müssen wir die grundsätzliche Frage klären, …
Wie man schnell, stressfrei und legal vom Wehrdienst befreit werden kann
Wie man schnell, stressfrei und legal vom Wehrdienst befreit werden kann
… – Oder nicht? Wer heute Post vom Kreiswehrersatzamt erhält, muss keineswegs in Panik geraten, denn es gibt sichere Untauglichkeitsgründe und klar definierte Ausnahmen vom Wehrdienst. Es ist weder ratsam noch notwendig „auf Macke zu machen" – wie es beispielsweise manche selbsternannte Ausmusterungsberater empfehlen. Diese lassen sich ihre oft fragwürdigen …
Bild: Freizeit bei den „blauen Engeln“ - THW Bremen-Mitte sucht tatkräftige Männer und Frauen
Freizeit bei den „blauen Engeln“ - THW Bremen-Mitte sucht tatkräftige Männer und Frauen
… eine neue Grundausbildungsgruppe, in der das Handwerk der technischen Hilfeleistung vermittelt wird. Interessant ist das Angebot nicht nur für junge Männer, die sich vom Wehrdienst freistellen lassen möchten. Auch denjenigen, die die Bundeswehr schon „hinter sich“ haben bietet das THW die Chance für ehrenamtliches Engagement. Und das gilt natürlich …
Online-Befragung zum Wehrdienst: Junge Menschen fühlen sich von politischen Entscheidungen übergangen
Online-Befragung zum Wehrdienst: Junge Menschen fühlen sich von politischen Entscheidungen übergangen
… zum 27. März 2026 erhobenen Daten greift drei analytische Dimensionen auf: Wie gut sind junge Menschen informiert, wie erleben sie politische Entscheidungsprozesse und wie bewerten sie den Wehrdienst? Rund 4.000 Personen im Alter von 15 bis 30 Jahren nahmen an der Online-Befragung teil. Rund 80 Prozent gaben an, dass sie das Thema Neuer Wehrdienst beschäftigt. …
Bild: Sonderkündigungsschutz für Zivil- und WehrdienstleistendeBild: Sonderkündigungsschutz für Zivil- und Wehrdienstleistende
Sonderkündigungsschutz für Zivil- und Wehrdienstleistende
Rekruten und Wehrdienstleistende genießen besonderen Kündigungsschutz. Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer nicht kündigen, § 2 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz. Entsprechendes gilt auch für Soldaten auf Zeit. Geht dem Arbeitnehmer …
Bild: Wehrpflichtrecht – Duale Ausbildung/ Duales Studium - VG Ansbach Beschluss vom 03.06.2009 (AN 15 S 09.00772)Bild: Wehrpflichtrecht – Duale Ausbildung/ Duales Studium - VG Ansbach Beschluss vom 03.06.2009 (AN 15 S 09.00772)
Wehrpflichtrecht – Duale Ausbildung/ Duales Studium - VG Ansbach Beschluss vom 03.06.2009 (AN 15 S 09.00772)
Wehrpflichtrecht – Duale Ausbildung/ Duales Studium - VG Ansbach Beschluss vom 03.06.2009 (AN 15 S 09.00772). Eigener Tenor der Entscheidung: Bei einem Dualen Bildungsgang, der eine betriebliche Ausbildung bei der Firma X umfasst und bei der das Studium spätestens drei Monate nach der beginnenden betrieblichen Ausbildung im August 2009 aufgenommen …
Rentennachteile bei Wehrdienst Ost
Rentennachteile bei Wehrdienst Ost
Ostdeutsche Wehrdienstleistende werden bei der Rente benachteiligt.Wilfried S., Jahrgang 1955, hat vom 01.11.1973 bis 30.04.1975, wie die meisten seiner Altersgenossen auch, seinen Wehrdienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR abgeleistet. Seit November 2020 bezieht S. Regelaltersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird auch seine …
Bild: Neuer Wehrdienst: Was jetzt für junge Menschen gilt
Neuer Wehrdienst: Was jetzt für junge Menschen gilt
Seit diesem Jahr gilt in Deutschland ein neues Wehrdienst-Modell. Es setzt zunächst auf Freiwilligkeit, sieht aber erstmals wieder verpflichtende Elemente vor. Insbesondere junge Menschen und ihre Familien fragen sich jetzt: Wer muss etwas tun, wer kann freiwillig teilnehmen und was könnte in Zukunft noch kommen?Warum wurde der Wehrdienst reformiert?Die …
Bild: VHS Düsseldorf "Wehrpflichrecht im Spannungsfeld zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit"Bild: VHS Düsseldorf "Wehrpflichrecht im Spannungsfeld zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit"
VHS Düsseldorf "Wehrpflichrecht im Spannungsfeld zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit"
… vor der Musterung stehen oder bei denen eine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst bevorsteht sowie an andere Interessierte. Die Referenten sind im Wehrpflichtrecht spezialisierte Rechtsanwälte und zeigen die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Wehrpflichtrecht auf. Es wird ein Überblick über folgende Bereiche gegeben: Einberufungspraxis der Kreiswehrersatzämter …
Wehrpflicht – Ausnahmen und Altersgrenzen
Wehrpflicht – Ausnahmen und Altersgrenzen
… Verpflichtung eines wehrfähigen Staatsbürgers für einen gewissen Zeitraum in der Armee oder einer anderen Wehrformation eines Landes zu dienen. Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienst beträgt in Deutschland neun …
Sie lesen gerade: Wehrpflichtrecht: Neuer Wehrdienst ab 01.01.2026