

Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG ist eine bundesweit tätige Fachkanzlei für Verwaltungsrecht.
Unsere besonderen Schwerpunkte liegen im Beamtenrecht, Wasserrecht, Handwerksrecht einschließlich der Altgesellenregelung sowie im Subventionsrecht. Ergänzend beraten und vertreten wir in handwerksrechtlichen Bußgeldverfahren, bei Abmahnungen mit handwerks- oder wettbewerbsrechtlichem Bezug sowie in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Handwerksbetriebe und Behörden in anspruchsvollen verwaltungsrechtlichen Verfahren – außergerichtlich wie gerichtlich.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere Konkurrentenklagen und weitere beamtenrechtliche Streitigkeiten, handwerksrechtliche Verfahren zur Eintragung in die Handwerksrolle, Fragen der Altgesellenregelung, wasserrechtliche Genehmigungs- und Anordnungsverfahren sowie Verfahren über die Bewilligung, den Widerruf oder die Rückforderung von Subventionen. Im Handwerksrecht unterstützen wir zudem bei Bußgeldbescheiden, behördlichen Beanstandungen sowie bei Abmahnungen, etwa wegen unerlaubter Handwerksausübung oder wettbewerbsrechtlicher Vorwürfe.
Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht legen wir besonderen Wert auf präzise rechtliche Analyse, verständliche Beratung und eine konsequente Vertretung der Interessen unserer Mandantschaft.
Für weitere verwaltungsrechtliche Anliegen stehen wir Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.







































