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Die „Leitkultur“ als Grundrechtsschranke?

27.03.200710:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die „Leitkultur“ als Grundrechtsschranke?

(openPR) Der Generalsekretär der CDU, namentlich Herr Pofalla, fühlt sich dazu berufen, uns an den Verkündungen seines Sendungsauftrages teilhaben zu lassen. Er thematisiert die Frage, „was wir verteidigen müssen“. Nachdem der Begriff „Leitkultur“ Eingang in das Grundsatzprogramm der CDU gefunden hat, offenbart nunmehr der Generalsekretär die eigentliche Intention. Wir dürfen zitieren:



„Mit dem Begriff Leitkultur machen wir unseren Anspruch als Gesellschaft deutlich - an uns selbst und an andere. Unser Leitbild ist eine Gesellschaft, die in gleichem Maße die freie Entfaltung des Einzelnen ermöglicht, wie sie Zusammenhalt der Bürger untereinander schafft...
Zu unserer Leitkultur gehört zuallererst die Anerkennung der Wertordnung des Grundgesetzes. Es beruht auf den Erfahrungen der europäischen und deutschen Geschichte und auf der Basis des christlichen Menschenbildes. Daher rührt die Unantastbarkeit der Würde des von Gott geschaffenen Menschen - unabhängig von äußeren Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe oder Status, unabhängig auch vom Zeitpunkt des Lebens. Es gehören dazu das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit der Rechte, die sich aus der Gleichwertigkeit der Menschen ableitet. Es gehören dazu die Anerkennung unterschiedlichster Lebensentwürfe und geistiger Orientierungen und damit der Respekt vor der Freiheit des religiösen Bekenntnisses.
Dieses Bekenntnis zur Wertordnung des Grundgesetzes ist leider keine Selbstverständlichkeit.“
Quelle: CDU.de >>> http://www.cdu.de/archiv/2370_19347.htm

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Schön zu lesende Worte. Aber was bedeuten diese für und in der Praxis?
Wir zitieren weiter:
„Der 11. September, die Unruhen in Frankreich und den Niederlanden, der Karikaturenstreit oder die Absetzung einer Oper in Berlin haben auch der Linken beigebracht, dass es ohne unmissverständliche Positionierung für die Grundwerte unseres Zusammenlebens nicht geht. Nur noch wenige Alt-68er, die Ewiggestrigen von heute, träumen noch von Multikulti. Die Bürgerinnen und Bürger sind viel weiter. Ein neues Wertebewusstsein ist an die Stelle alter Wertevergessenheit getreten.“

Ob die Bürgerinnen und Bürger viel weiter sind, kann und soll hier nicht entschieden werden, wohl aber die Frage, ob ein neues Wertebewusstsein an die Stelle alter Wertevergessenheit getreten ist. Dies wird man/frau verneinen müssen, da die Debatte um die „Leitkultur“ bei näherer Betrachtung sich als eine alte Diskussion im neuen Gewande präsentiert: die Inpflichtnahme des Individuums in einem säkularen Verfassungsstaat. Bereits Thomas Hobbes (Leviathan) mahnte mit seiner bedeutvollen Aussage „Auctoritas, non veritas facit legem“ gleichsam vor den werteorientierten „Nebelbomben“ der Herrschenden, so dass die Autorität und nicht die Wahrheit bestimmt, was Gesetz wird. Besonders prekär wird die Situation, wenn über die Glaubensbekenntnisse zu den fundamentalen Werten etwa unserer Grundrechtsordnung hinaus der Staat sich dazu aufschwingt, ein vermeintlich „neues Wertebewusstsein“ zu verteidigen. Die traditionsreichen Werte, für die es sich lohnt, in einer streitbaren Kultur nachhaltig einzutreten, sind schnell ausgemacht: in erster Linie dürfte es die Freiheit mit all seinen Implikationen auch für den demokratischen Willensbildungsprozess sein. Ein neues Wertebewusstsein hingegen will neue Prioritäten setzen, die sich im Zweifel diametral zu den traditionsreichen Grundwerten des menschlichen und zwischenmenschlichen Zusammenlebens verhalten. Im alltagspolitischen Tagesgeschäft können wir dies letztlich auch festmachen: Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird in der aktuellen Sterbehilfe-Debatte in unzulässiger Weise auf den irreversiblen, zum unweigerlichen Tode führenden Krankheitsverlauf verkürzt. In einem säkularen Verfassungsstaat wird der Bürger daran erinnert, dass er von Gott erschaffen worden sei und es ist evident, welche Folgen sich hieraus für die Werteorientierung ergeben. Die Bandbreite der Folgen des 11. September für das „neue Wertebewusstsein“ sind in der Gänze nicht absehbar, aber immerhin lässt sich an der leidigen Diskussion um das Luftfahrtsicherheitsgesetz mit dem möglichen Abschuss eines mit zivilen Bürgern bemannten Flugzeuges eine gewisse Grundtendenz ablesen: Das persönliche Notopfer des Einzelnen im Sinne einer gerechten Sache, die es zu verteidigen gilt – die nationale Sicherheit. Was macht es da schon aus, wenn kurzerhand das Lebensrecht und die Würde einiger weniger Flugpassagiere geopfert wird? Auch wenn das Bundesverfassungsgericht diesem „Wertverständnis“ (?) eine Absage erteilt hat, kommt das christlich-demokratische Unions-Bewusstsein nicht zur Ruhe. Es wird nach Alternativen gesucht, um doch irgendwie das Ziel zu erreichen. Nicht Werte, nicht die schillernde „Wahrheit“, sondern die Autorität in Gestalt der politisch Verantwortlichen, zugleich Sendboten eines neuen Wertebewusstsein mit der Möglichkeit, Sanktionen zu verordnen, sollen künftig den Begriff der „Leitkultur“ markieren und ausfüllen und der Bürger hat sich in den Dienst des vermeintlich neuen Bewusstseins zu stellen.
Nicht nur die Weltmeisterschaft hat gezeigt, wie sehr empfänglich wir doch für einen Bewusstseinswandel sind und diejenigen, die in kritischer Distanz den neuen geistigen, kulturellen und vor allem ethischen und moralischen Überbau unserer Gesellschaft verfolgen, müssen künftig mit dem Diktat der Autorität rechnen. Was aber bleibt? Der Verlust an elementarer individueller Freiheit um der Etablierung einer neuen Leitkultur willen, die sich im Kern als eine Art Magna Charta von sprachsoziologischen Leerformeln erweisen wird, nach denen zu handeln und zu denken wir von den parteipolitischen Strategen aufgefordert und im Zweifel qua Gesetz zwangsinstrumentalisiert werden.

Lutz Barth

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