(openPR) Jena, 05. Februar 2007. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG (Az: 40 IN 282/06) wird sich aller Voraussicht nach in die Länge ziehen. Geschädigte sollten mit einem Zeitraum von acht bis zehn Jahren rechnen, so die Einschätzung des Insolvenzverwalters bei der Gläubigerversammlung am vergangenen Freitag.
Die Schwierigkeit des Verfahrens besteht kurioserweise darin, dass viele Schuldner der Bank zu deren Gläubigern werden könnten. Grund ist eine rechtliche Unklarheit, die das Verfahren nicht nur verzögert, sondern auch die Höhe der Insolvenzmasse beeinflusst.
Die Forderungssumme beläuft sich auf insgesamt 220 Millionen Euro. 98 Millionen Euro davon wurden als Darlehen an Anleger vergeben, die mit diesem Geld oftmals Immobilienbeteiligungen finanzierten. Unklar ist jedoch, ob diese Darlehen jetzt im Nachhinein überhaupt noch als Forderungen bewertet werden können. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Ende 2004 entschieden, dass solche Darlehensverträge – bei entsprechenden Voraussetzungen – nichtig sind.
Demnach können sich Anleger, die einen Kredit zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG aufgenommen hatten, auf die Unwirksamkeit ihrer Kreditverträge berufen, wenn diese durch die Procurator Treuhand GmbH zustande gekommen sind. Der Insolvenzverwalter, Heinrich Müller-Feyen aus München, vertritt dagegen den Standpunkt, dass die momentane Rechtssprechung auf den Fall Reithinger nicht anzuwenden sei. Er hat bereits mitgeteilt, dass er vor einem eindeutigen BGH-Urteil nicht bereit sei, auf diese Forderungen zu verzichten. Entsprechende Forderungen auf Rückzahlung der bisher eingezahlten Tilgungsraten wolle er beim Prüfungstermin im April bestreiten.
Der Rechtsstreit ist zurzeit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Von der Entscheidung wird es abhängen, ob die Kreditnehmer der Reithinger-Bank als Gläubiger oder Schuldner anzusehen sind und letztlich natürlich, ob überhaupt ein nennenswerter Betrag ausgezahlt werden kann.
Verbraucheranwälte beim Deutschen Verbraucherschutzring (DVS e.V.) aus Erfurt gehen davon aus, dass der BGH die ursprüngliche Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts bestätigen wird. „Auch wenn Müller-Feyen in der Zwischenzeit versuchen wird, die Darlehen von den Anlegern einzufordern oder Vergleiche zu schließen, legen wir den Betroffenen nahe, die Rückzahlung ihrer Kredite erstmal zu verweigern und sämtliche bisher geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen als Insolvenzgläubiger zurückzuverlangen“, sagt DVS-Vertrauensanwalt André Gerhard Morgenstern, der bei PWB Rechtsanwälte Jena zahlreiche Reithinger-Geschädigte vertritt. „Für eine mögliche Rückabwicklung der Darlehen und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen raten wir zu raschem Handeln.“
Mitglieder des Deutschen Verbraucherschutzrings (DVS e.V.) können den vollständigen Bericht des Insolvenzverwalters, der auch den Ablauf des bisherigen Verfahrens enthält, gegen eine Unkostenpauschale in Höhe von 15 Euro anfordern.
Betroffene Anleger können sich der „Interessengemeinschaft Privatbank Reithinger“ im Deutschen Verbraucherschutzring DVS e.V. anschließen. Der Deutsche Verbraucherschutzring DVS e.V. lässt durch die Vertragsanwälte des Vereins die Ansprüche der Anleger prüfen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 70 Euro (zzgl. MwSt). Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des DVS e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Die 70 Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus. Für Fragen in dieser Angelegenheit steht den Anlegern die Telefonnummer 03641/353504 der DVS-Geschäftsstelle Jena zur Verfügung.
Weitere Auskünfte unter www.dvs-ev.net
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