(openPR) Stuttgart, 30.01.2007 - Das Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger wird bis zu zehn Jahre dauern. Es sind zahlreiche Gerichtsprozesse zu befürchten. Um größeren Schaden von sich abzu-wenden, müssen Kreditschuldner schon jetzt aktiv werden.
Am 01.02.2007 findet im Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG auf dem Messegelände in Friedrichshafen die erste Gläubigerversammlung statt. Der Insolvenzverwalter Heinrich Müller-Feyen wird wenig Erfreuliches berichten. Es ist zu erwarten, dass das Insolvenzverfahren bis zu zehn Jahre dauern könnte.
Die lange Verfahrensdauer ist dadurch bedingt, dass die Grenzen zwischen Insolvenzschuldnern und -gläubigern fließend sind. Kreditnehmer, die eigentlich Insolvenzschuldner sind, erachten sich als Insolvenzgläubiger. Noch immer bietet die höchstrichterliche Rechtsprechung im Falle kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen den betroffenen Anlegern gute Möglichkeiten, die Rückzahlung ihrer Kredite zu verweigern. Kreditschuldner sollten deshalb nicht untätig bleiben: Wer jetzt aktiv am Insolvenzverfahren teilnimmt, kann seine Rechtsposition entscheidend verbessern. „Die Situation bei der Privatbank Reithinger ist für die Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nicht neu“, so der Bankrechtsexperte Dr. Steinhübel, „im Jahre 2003 ist die BFI Bank AG in Dresden pleite gegangen. Unserer Kanzlei ist es damals gelungen, ohne Gerichtsprozesse viele hundert Kapitalanleger von ihren Schulden zu befreien.“
Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen, welche Kreditnehmer zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG geleistet haben, zurück zu bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Darlehensvertrag stellvertretend durch die Procurator Treuhand GmbH abgeschlossen wurde. Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen rechnet damit, nur noch einen geringen Teil der formal ausgewiesenen Darlehensforderungen realisieren zu können. Da er bereits Vergleichsbereitschaft signalisierte, sollten sich betroffene Anleger sofort an einen Rechtsanwalt wenden, der über langjährige Erfahrung bei Bankenpleiten verfügt.









