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direct/ Hahn Rechtsanwälte: Deutschlandfonds - Verluste begrenzen

(openPR) Hahn Rechtsanwälte: Anleger müssen Kredite u.U. nicht zurückzahlen

Hamburg, 01.08.2006. Glück im Unglück für die Anleger der Beamtenvorsorge-Deutschlandfonds: Bei einer Pleite ihrer Fonds werden sie zwar ihre Einlage verlieren, ihre Kredite aber voraussichtlich nicht zurückzahlen müssen. "Die Kreditverträge sind nach unserer Ansicht unwirksam", erklärt Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Den Fonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG droht im Zuge der möglichen Schließung der Privatbank Reithinger in Singen am Bodensee das Aus.



Wie aktuell bekannt wurde, erwägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Privatbank Reithinger die Lizenz zu entziehen. Bereits im Februar diesen Jahres hatte die BaFin der Privatbank untersagt, bis auf weiteres an Unternehmen und Personen, die der Klaus D. Thannhuber-Gruppe angehören oder dieser nahe stehen, Kredite im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG zu gewähren. Die Schließung des Bankhauses hätte insbesondere auch erhebliche Auswirkungen auf die Deutschlandfonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG. Nach einem Bericht des Handelsblatts haben diese rund 20 Mio. EUR in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert.

Mehrere tausend Anleger haben Anteile der verschiedenen Immobilienfonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG erworben. Viele Anleger nutzten dazu ein gleichzeitig angebotenes Bankdarlehen der Privatbank Reithinger. "Für Anleger ist die Rechtslage günstig", meint Anwalt Peter Hahn: "Gerichte sehen bei umfassenden Vollmachten an Geschäftsbesorger - hier der Procuratur Treuhand GmbH - in der Regel einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz."

Die betroffenen Anleger haben nach Ansicht von Hahn Rechtsanwälte daher gute Aussichten, den möglichen finanziellen Schaden zu begrenzen: "Wegen der aktuellen Entwicklungen sollten sich die Anleger dringend über die rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen", empfiehlt Anwalt Hahn.

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA. Peter Hahn
Schaartor 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
E-Mail
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig. Die Umfirmierung von Hahn, Reinermann & Partner auf Hahn Rechtsanwälte ist zum 01.04.2006 erfolgt.

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