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Reithinger-Pleite - Weitere Einbußen für Anleger

(openPR) JENA. Viele Kunden der insolventen Reithinger-Bank werden erhebliche Verluste verschmerzen müssen. Nach Ansicht von Anlegeranwälten sind neben der rechtlich vorgesehenen Teilentschädigung eventuell auch Schadensersatzansprüche möglich.

Normalerweise sind Anleger bei einer Bankenpleite durch verschiedene Sicherungsfonds vor dem Verlust ihrer Einlagen geschützt. Seit 1998 gehören alle Geldinstitute der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Darüber hinaus betreibt der Bundesverband deutscher Banken e.V. einen eigenen Einlagensicherungsfonds. An diesem Fonds ist die Reithinger-Bank jedoch zum 11. September 2002 ausgeschieden.



Wieviel zahlt die EdB?
Da Reithinger lediglich nach den gesetzlichen Mindestvorgaben abgesichert war, wird nun die EdB das Entschädigungsverfahren einleiten. Einlagenkunden werden über den Entschädigungsfall schriftlich informiert und erhalten ein Angebot zur Entschädigung. Wann das jedoch sein wird, ist derzeit noch völlig offen.

„Viele Kunden haben allerdings überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung“, sagt Torsten Geißler von PWB Rechtsanwälte Jena. „Schmerzhafte Einbußen haben insbesondere Anleger mit höheren Einlagen zu erwarten.“

Darlehensnehmer der Bank müssen sogar damit rechnen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Heinrich Müller-Feyen die Darlehen zurückfordert. Aufgrund des Moratoriums ist nicht einmal eine Verlängerung auslaufender Darlehensverträge möglich. Anlegeranwälte raten Betroffenen, von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob dem Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters Schadenersatzansprüche entgegenstehen, um den Rückzahlungsanspruch abzuwenden.

Was Anleger tun können
- Die Anlegeranwälte von PWB Jena gehen derzeit davon aus, dass die Kunden mit etwa 90 Prozent ihrer Einlagen entschädigt werden. Die Entschädigungssumme ist auf höchstens 20.000 Euro begrenzt.

- Nicht durch die EdB abgesichert sind Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte. Anleger, die Geld bei mit Reithinger verflochtenen Unternehmen angelegt haben – Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien AG und deren Fonds (DBVI, Deutschlandfonds KG oder Multi Advisor Fund I GbR) – haben auch die Möglichkeit, gegen diese Unternehmen oder die Vermittler vorzugehen. „Kunden, die eine solche Fondsbeteiligung erworben haben, sollten prüfen lassen, in wieweit und gegen wen Schadensersatzansprüche Aussicht auf Erfolg haben“, so Geißler. „Diese Darlehensverträge wurden nämlich häufig von seiten des Treuhänders unterzeichnet und sind damit wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig.“

- „Anleger haben aber eine zusätzliche Chance, an ihr Geld zu kommen“, sagt PWB-Anwalt Geißler. „Mit dem über die Entschädigung hinausgehenden Betrag nehmen Reithinger-Kunden als Gläubiger am Insolvenzverfahren teil.“

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