(openPR) (JENA) Genau vor sechs Wochen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Reithinger Bank die Lizenz entzogen und die Geschäftstätigkeit untersagt. Mit der Fortdauer des Zahlungsmoratoriums ist heute der sog. Entschädigungsfall eingetreten. Die bevorstehende Insolvenz hat für Reithinger-Kunden weitreichende Folgen.
Anlegeranwälte gehen davon aus, dass …
• die Kunden eine Entschädigung von etwa 90 Prozent ihrer Einlagen erhalten werden. Dabei ist die Entschädigungssumme jedoch auf höchstens 20.000 Euro begrenzt;
• die Insolvenz der Bank bevorsteht;
• Inhaber von Schuldverschreibungen leer ausgehen;
• Kunden aufgefordert werden, ihre noch laufenden Darlehensverpflichtungen zurückzahlen.
Da die Reithinger Bank seit vier Jahren nur noch an der Grundsicherung seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) teilnimmt, sind Kundeneinlagen lediglich bis zu einer Höhe von 90 Prozent und bis maximal 20.000 Euro gesichert. „Anleger haben aber eine zusätzliche Chance, an ihr Geld zu kommen“, weiß Torsten Geißler von PWB Rechtsanwälte Jena. „Mit dem darüber hinausgehenden Betrag nehmen Reithinger-Kunden als Gläubiger am Insolvenzverfahren teil.“
Nicht durch die EdB abgesichert sind jedoch Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte. Eng mit der Bank verflochtene Beteiligungsgesellschaften, die in Inhaberschuldverschreibungen investiert haben, könnten erheblichen Schaden nehmen. Dies betrifft besonders kreditfinanzierte Fondsbeteiligungen der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI), welche erhebliche Mittel in Inhaberschuldverschreibungen steckten. „Kunden, die eine solche Fondsbeteiligung erworben haben, sollten prüfen lassen, in wie weit und gegen wen Schadensersatzansprüche Aussicht auf Erfolg haben“, so Geißler. „Denn diese Darlehensverträge wurden oft durch den Treuhänder (Procurator) unterzeichnet und sind damit wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig.“
Für Darlehensnehmer der Bank kann mit der Reithinger-Pleite nun der Fall eintreten, dass der Insolvenzverwalter die Darlehen zurückfordert. Aufgrund des Moratoriums ist nicht einmal eine Verlängerung auslaufender Darlehensverträge möglich. Anlegeranwälte raten Betroffenen, von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob dem Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters Schadenersatzansprüche entgegenstehen, um den Rückzahlungsanspruch abzuwenden.









