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Berufung zurückgewiesen: Gold-Sparbuch1-Anleger können widerrufen

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(openPR) 2. Dezember 2015. Im April 2015 wurde die Multi Invest Sachwerte GmbH (Frankfurt a. M.) vom Amtsgericht (AG) Frankfurt verurteilt, an eine Klägerin ihre bisher eingezahlten Sparraten nebst Zinsen zurückzuzahlen. Ein Berufungsverfahren, so Rechtsanwalt Matthias Kilian von PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), hat die 1. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts zurückgewiesen. Ein großartiger Erfolg für zahlreiche Anleger des sog. Gold-Sparbuchs 1, die die Kanzlei zwischenzeitlich vertritt.

Die von der Multi Invest Sachwerte GmbH eingelegte Berufung zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 5. März 2015, Az.: 29 C 2036/14 (46), wurde von der ersten Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a. M. ohne Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen (Az.: 2-01 S 70/15). „Die zurückgewiesene Berufung des Landgerichts bestätigt den Anspruch meiner Mandantin auf die Rückzahlung ihrer geleisteten Sparraten“, so Rechtsanwalt Kilian, „das Urteil des AGs Frankfurt ist damit rechtskräftig.“ Da die Widerrufsbelehrung in Gold-Sparbuch 1-Verträgen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, können alle Anleger, die diese Verträge gezeichnet haben, jederzeit widerrufen, soweit dies ordentlich juristisch begründet wird. Ein Anwalt sollte deshalb dringend zu Rate gezogen werden.

Das Gold-Sparbuch 1 wird mit monatlichen Raten bespart. Allerdings werden, je nach Ratenhöhe bei Vertragsabschluss Gebühren fällig. Der Kniff: Für diese Gebühren konnten die Sparer auch ihre monatlichen Raten verwenden. „Erst nachdem die Einrichtungs- und Depotgebühren beglichen sind“, so Matthias Kilian, „soll das Geld angeblich zum Ankauf von physischem Gold verwendet werden.“
Goldsparpläne, wie sie auch Multi Invest vertrieben hat, stehen in der Kritik. Gerade die angebotenen 1-Gramm-Barren seien unwirtschaftlich, da für sie der Kunde einen Aufschlag von 25 Prozent bezahlt. Zurückgenommen werde das Gold aber nur zum Fixingpreis. Rechtsanwalt Kilian: „Wer in Gold investieren will, der sollte lieber das etwas teuere Gold beim Händler kaufen, statt Sparpläne mit skandalös hohen Aufschlägen zu bedienen.“ Matthias Kilian rät jedem Besitzer eines Gold-Sparbuch 1 – Vertrags, diesen prüfen und durchrechnen zu lassen. „Eine große Gefahr ist nämlich ein sinkender Goldpreis“, so Kilian. „Dieser könnte sogar dafür sorgen, dass der Anleger nach etlichen Jahren des Sparens draufzahlt."

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