(openPR) Für geschädigte Anleger der Lehman Insolvenz keimt nach einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht neue Hoffnung auf. Noch vor einem Urteil nahm das Bankhaus Delbrück seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurück. Der geschädigte Anleger, der € 93.000.- in Lehman Zertifikate anlegte, erhält sein Geld zurück.
Es war eine gute Nachricht für die Anleger der Lehman Pleite. Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht in den Verfahren mit den Aktenzeichen 13 U 117/09 und 13 U 118/09 am 23.04.2010 noch anlegerfeindliche Urteile bezüglich Lehman Zertifikate erlassen hat, wurde ein erneutes Verfahren vorzeitig zu Lasten der Bank beendet. Es deutet alles darauf hin, dass nach einem Hinweis des Gerichts das Bankhaus Delbrück die Berufung deshalb zurück genommen hat, damit kein Urteil ergeht. Es war zu erwarten, dass das Hanseatische Oberlandesgericht gegen die Bank entscheidet, obwohl das Gericht nicht als anlegerfreundlich gilt. Die Folge ist nun, dass das Urteil rechtskräftig ist und die Bank an den Anleger € 93.000.- zahlen muss.
Die neuen Entwicklungen zeigen, dass geschädigte Anleger nicht rechtlos da stehen und sich Hoffnung machen dürfen, das verlorene Geld zurück zu erhalten. In vielen Fällen sind Einigungen mit Banken auf dem Vergleichswege möglich. Es besteht dann die Möglichkeit bis zu 80% des verlorenen Kapitals wieder zu bekommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh teilt mit, „dass insbesondere Anleger, die Zertifikate kurz vor der Lehman Brothers Insolvenz erworben haben, gute Chancen haben. Anleger sollten nur darauf achten, dass die Forderungen nicht verjähren. Derzeit besteht hier wohl noch keine Gefahr, jedoch sollte genügend Zeit für die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt eingeplant werden." Geschädigten Anlegern wird empfohlen, sich an einen im Rechtsanwalt zu wenden, um ihr Geld zurück zu erhalten.









