(openPR) Das Landgericht Lübeck hat die Berufung der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG per Beschluss vom 29.4.2009 zurückgewiesen. Die Südwestfinanz muss den Anleger jetzt so stellen, als hätte dieser den Beteiligungsvertrag nicht abgeschlossen.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Reinbek die Südwestfinanz auf Schadenersatz verurteilt. Der Anleger war falsch beraten worden. Ihm wurde versprochen, dass er eine hohe Rente bekommen würde, wenn er sich an der Südwest Finanz beteiligen würde.
Diese Aussage war falsch. Es gibt nur ein Auseinandersetzungsguthaben als einmaligen Betrag – sofern es die Liquiditäts- und Ertragslage zulässt. Tatsächlich ist der Anleger auch dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt.
Wäre der Anleger vollständig und wahrheitsgemäß über alle wichtigen Umstände informiert worden, dann hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte die Südwest Finanz Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hatte mit Hinweisbeschluss der Südwest Finanz bereits klar gemacht, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben würde.
„Eine Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG ist für sicherheitsorientierte Anleger nicht zu empfehlen“, erklärt dazu Anlegeranwalt Jochen Resch von der Berliner Kanzlei Resch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat. „Bei der Altersvorsorge kommt es entscheidend auf die Sicherheit an“.


