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Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG

27.06.200814:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) CLLB Rechtsanwälte erstreiten in Vergleichen vor dem LG Münster für einen Anleger Rückzahlung von über 96 % dessen Einlagen in Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG

Mit Vergleich vom 19.06.2008 vor dem Landgericht Münster, Aktenzeichen 014 O 463/07 hat sich die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG dazu verpflichtet, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger einen Betrag in Höhe von € 22.500,00 zurückzubezahlen, was über 96 % der geleisteten Einlagen und der Klageforderung entsprach. Der von der BSZ – Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte auf seine drei Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG insgesamt Beträge in Höhe von € 23.300,28 einbezahlt. Er erhielt also über 96 % seiner Einlagen nebst Agio erstattet.



In dem vor dem Landgericht Münster geschlossenen Vergleich über eine Rückzahlung von € 22.500,00 wurde zudem vereinbart, dass damit die Beteiligungen mit Wirkung zum 31.12.2008 beendet werden und der Kläger des dortigen Verfahrens bis zum Beendigungszeitpunkt von sämtlichen rückständigen und künftigen Zahlungen freigestellt wird.

In einem weiteren, vor dem Landgericht Ingolstadt mit der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG geschlossenen Vergleich verpflichtet sich diese dazu, an die von der BSZ – Vertrauenskanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Partei Beträge in Höhe von € 8.500,00 und € 9.000,00 zurückzubezahlen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits seit mehreren Jahren Geschädigte Anleger der Südwest Finanz Vermittlung AG, Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG und Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG vertritt, konnte bereits in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit diesen Gesellschaften erreichen, dass die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Teile ihrer Einlage zurückerstattet erhielten und die weiteren Verpflichtungen aus den Beteiligungsverträgen nicht erfüllen mussten. Gerade aufgrund des bei diesen Beteiligungsformen bestehenden Totalverlustrisikos wollen viele Anleger, die über diese Risiken nach ihrer Darstellung bei Abschluss der Beteiligung nicht aufgeklärt worden waren, an den Beteiligungen nicht festhalten.

Anleger, die anlässlich des Erwerbs ihrer Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung AG, Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG oder Südwest Vermittlung Dritte AG nicht über die damit einhergehenden unternehmerischen Risiken, insbesondere das mögliche Risiko eines Totalverlusts ihres eingesetzten Kapitals aufgeklärt wurden, haben daher die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der fehlerhaften Anlageberatung gegen die Beteiligungsgesellschaften, aber auch gegen ihren Anlageberater/Anlagevermittler, der ihnen die Beteiligung zum Erwerb empfohlen hat, geltend zu machen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sie dann so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben und von einer Investition abgesehen.

Anleger sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen Rückabwicklungsansprüche gegen Anlageberater und / oder die Beteiligungsgesellschaft(en) zustehen. Rechtsschutzversicherer decken die Kosten derartiger Verfahren in der Regel ab, wenn der Versicherungsvertrag zum Beitrittszeitpunkt bereits bestand.

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