(openPR) Das vorläufige Aus der Privatbank Reithinger lässt nicht nur bei den Einlegern und Sparern viele Fragen offen. Da auch die Anleger der DBVI-Fonds von der Schließung betroffen sind, ist jetzt kompetenter Rat von Anwälten gefragt, die über Erfahrungen mit Bankinsolvenzen verfügen.
„Ähnliches wie jetzt bei der Privatbank Reithinger hat die mit der Führung der BSZ® e. V. Interessengemeinschaft DBVI/Reithinger betraute Kanzlei bereits 2003 bei der Pleite der BFI Bank AG (Dresden) erlebt, “ so der Stuttgarter Bankrechtsexperte und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „damals konnten wir für unsere Mandanten die Verluste zum größten Teil ausgleichen. Von dieser immensen Erfahrung profitieren jetzt auch die Reithinger-Kunden“.
Bei der Privatbank Reithinger ist strikt zu unterscheiden zwischen den Einlegern und Sparern auf der einen Seite und den Fonds-Beteiligten auf der anderen Seite.
Zu den Letzteren zählen insbesondere die Anleger der Fonds:
Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co.
Deutschlandfonds KG,
Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. 2.
Deutschlandfonds KG,
DBVI Renditefonds GmbH & Co.
Europapark Rasthof KG,
DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG,
Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds),
Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds),
Multi Advisor Fund I GbR, Capital Advisor Fund II GbR.
Wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellen und die Privatbank Reithinger in die Insolvenz gehen sollte, müssen die Einleger und Sparer zunächst ihre (Schadensersatz-) Forderungen im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden. Daneben profitieren sie von der Entschädigungsleistung seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).
Die Chancen der Fonds-Beteiligten auf Schadensersatz stehen besonders gut. Diese Anleger sollten ihre Schadensersatzforderungen zusammen mit Anlegeranwälten verfolgen, die bereits in der Vergangenheit bei Bankinsolvenzen erfolgreich waren, rät der BSZ® e.V. den Betroffenen sehr eindringlich.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DBVI/Reithinger Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.










