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Das „Schnee-Rentenmodell“: Chancen für geschädigte Anleger?

(openPR) Eine Information des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.

Erfurt, 17. Mai 2011. Nachdem die Schnee Gruppe (Lüneburg) 2009 mehr oder weniger still, heimlich und leise den Geschäftsbetrieb eingestellt hat, fragen sich auch heute noch Anleger, die in die sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) des Unternehmens investiert hatten, wie sie wieder an ihr Geld kommen können. „Ein guter Weg dazu ist, dass die Anleger sich an die Vermittler halten, die diese Risikorente empfohlen haben“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt.

„Nach unseren Erkenntnissen gibt es nämlich zahlreiche positive Urteile mehrerer Gerichte, die dazu geführt haben, dass die Anleger Schadensersatz erhalten haben“, so Lunderstedt-Georgi weiter. Offensichtlich wurden nämlich in den Beratungsgesprächen falsche Aussagen durch die damaligen Anlageberater gemacht. „Solche Pflichtverletzungen, die allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden müssen, können dann dazu führen, dass die Anleger ihr Geld wieder zurückbekommen“, bestätigt die DVS-Geschäftsführerin.

Allerdings müsse auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche berücksichtigt werden. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche erst drei Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Umständen. „Es bestehen deshalb noch Chancen für die geschädigten Anleger, Schadenersatz zu erhalten“.

Anleger, die Geld in Produkte der Schnee Gruppe investiert haben, können sich einer DVS-Arbeitsgruppe anschließen und ihre Unterlagen durch einen Vereinsanwalt prüfen lassen. Die Kosten für diese Mitgliedschaft betragen einmalig 59,50 Euro (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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