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Sicherheits-Kompakt Rente - bestehen Chancen für geschädigte Anleger?

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KAP Rechtsanwälte | Thema: Sicherheits-Kompakt-Rente
KAP Rechtsanwälte | Thema: Sicherheits-Kompakt-Rente

(openPR) München, den 28.11.2011 – Anleger, die vor einigen Jahren eine zusätzliche Altersvorsorge bei der Schnee-Gruppe abgeschlossen hatten, glaubten etwas Gutes für ihren Ruhestand getan zu haben.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Produkte mit den Namen „Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR)“, „Schnee-Konzept-Rente“ oder einfach nur „Schnee-Rente“ eine sichere Rentenanlage nicht bieten können. Im Gegenteil: Wegen des geringen Wertes der hierzu abgeschlossenen britischen Lebensversicherung Clerical Medical (kurz CMI) sehen sich Anleger mittlerweile hohen Forderungen der darlehensgebenden Banken, meist der Helaba, ausgesetzt.



Die aktuellen Urteile (insbesondere der OLG Karlsruhe, OLG München) gegen Clerical Medical lassen geschädigte Anleger hoffen, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Doch viel Zeit bleibt den meisten nicht mehr um zu reagieren. Die Verjährung der Ansprüche tritt Ende 2011 für alle bis Ende 2001 abgeschlossenen Modelle ein. Werden bis Ende 2011 keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet, sind die Ansprüche unwiederbringlich verloren.

KAP Rechtsanwälte aus München haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert und sehen hier gute Chancen, dass die vielen positiven OLG Urteile - insbesondere gegen Clerical Medical (CMI) - die in den letzten Monaten zu solchen kreditfinanzierten Hebelmodellen ergangen sind, auch auf die Sicherheits-Kompakt-Rente übertragbar sind.

“Auch bei der Sicherheits-Kompakt-Rente handelt es sich um eine „Altersvorsorge“ in Form eines Hebelmodelles. Wie bei Konkurrenzmodellen sollte hier ein Darlehen - etwa bei der Helaba - aufgenommen werden (vorzugsweise in Schweizer Franken oder Japanischen Yen), um die erwartete positive Entwicklung des Währungskurses auszunutzen”, so Thorsten Krause, Rechtsanwalt im Bereich Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz bei KAP Rechtsanwälte.

Doch der Ertrag der Clerical Medical blieb bislang weit hinter den in Aussicht gestellten Renditen zurück, so dass sich Anleger inzwischen fragen müssen, womit sie das hohe, noch offene Darlehen zurückzahlen sollen. Gerade die Urteile der OLG München, Stuttgart, Dresden und Karlsruhe, die in den letzten Monaten eine Haftung der Clerical Medical in grundsätzlich vergleichbaren Konstellationen angenommen haben, sowie mehrere Urteile des Landgerichts Stuttgart zur ähnlich konzipierten „SpaRenta“ Anlage, sprechen dafür, dass auch hier die beteiligten Versicherungen und Banken zur Haftung gezogen werden können.

Neben der langjährigen Erfahrung der KAP Rechtsanwälte im Bereich der kreditfinanzierten Hebelmodelle, insbesondere unter Einbeziehung von Produkten der Clerical Medical, arbeiten die beiden Partner Thorsten Krause und Anja Appelt mit Experten interdisziplinär zusammen und können so den Blick „hinter die Kulissen“ der Sicherheits-Kompakt-Rente leisten. Geschädtigte Anleger sollten sich zu den Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Ihrer Sicherheits-Kompatk-Rente an einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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