(openPR) Erfurt, den 21. Juli 2008. Von einer „mündelsicheren, unkündbaren, lebenslangen Rente“ war vollmundig die Rede, der Tausende von Anlegern in der Hoffnung auf eine zusätzliche Altersvorsorge nur allzu bereitwillig Glauben schenkten. Doch die so genannte „Sicherheits-Kompakt-Rente“ (SKR) der Schnee-Gruppe (Gummersbach) entpuppt sich mittlerweile als äußerst riskantes und Spekulationsgeschäft, dessen Gelingen vor allem von einer fortbestehend günstigen Lage auf dem Aktienmarkt abhängig ist. Das freilich verschwiegen offensichtlich die Informationsunterlagen der Schnee-Gruppe. „Hoffentlich wird die Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe nicht zu einem totalen Reinfall für die Anleger“, bringt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt ihre Sorgen zum Ausdruck. „Die Meldungen in den vergangenen Wochen über die Schnee-Gruppe stimmen uns schon sehr bedenklich“.
Zentraler Teil des Rentenmodells war der Erwerb einer Lebensversicherung, zumeist der britischen Clerical Medical. Die Einzahlungen wurden aus Krediten finanziert, unter anderem von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) über deren Tochtergesellschaft LB Swiss (früher: Helaba Schweiz AG). Jetzt muss sich die Versicherungsgruppe die Frage gefallen lassen, ob sie ihre Kunden über die Risiken der Schnee-Rente nicht hätte aufklären müssen. Die Anleger nämlich müssen plötzlich feststellen, dass die Wertsteigerung der „Lebensversicherung“ weit hinter den Prognosen zurückbleibt und dass sie statt vor einer lebenslang sicheren Rente vor einem Schuldenberg stehen. Zwischen dem Wert der zur Darlehensrückzahlung gedachten Versicherungspolice beim Versicherer Clerical Medical und den Darlehensverbindlichkeiten hat sich eine tiefe Kluft aufgetan. Und wenn ab 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wird, könnte sich die Situation der Anleger weiter deutlich verschlechtern.
Entgegen der Produktinformation der Schnee-Gruppe scheint es sich bei der SKR also nicht um eine Sicherheitsrente, sondern eher um eine Risikorente zu handeln. Ein entsprechender Hinweis in den Informationsunterlagen der Gruppe, so meinen Anleger, fehlte jedoch. „Insofern liegt meines Erachtens eine Verletzung der Beratungspflicht vor“, meint die DVS-Geschäftsführerin Claudia Lunderstedt-Georgi. „Damit sind unserer Auffassung nach, die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nicht nur gegen die mit der Schnee-Gruppe zusammenarbeitenden Banken, sondern auch gegen die Schnee-Gruppe selbst gegeben.“
Darüber hinaus könnten auch Schadenersatzforderungen gegen die britische Clerical Medical möglich sein, da sie, nach Auffassung von Anlegeranwälten, ebenfalls im Zusammenhang mit den Versicherungen über die Risiken hätte informieren müssen. „Doch das Gegenteil war der Fall, statt von Aufklärung kann eher von Verschleierung gesprochen werden“, meint die DVS-Geschäftsführerin. Obwohl nämlich die von Clerical Medical verwalteten Pools infolge des Börsencrashs starke Verluste hatten hinnehmen müssen, wurde in einer Informationsbroschüre für den Anlagezeitraum von Januar 2000 bis August 2002 noch eine Rendite von 12,9 Prozent ausgewiesen. Es besteht der Verdacht, dass die Anleger in der Zeit des Börsencrashs mit geschönten, durchaus unrealistischen Renditeangaben geködert wurden.
„Angesichts der inzwischen auf drei Jahre begrenzten Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen sollten geprellte und enttäuschte Anleger möglichst schnell Anwälte einschalten, die rechtliche Schritte gegen die Schnee-Gruppe, gegen die Clerical Medical und auch gegen die finanzierenden Banken prüfen können,“ betont Claudia-Lunderstedt Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.
Betroffene können sich an den DVS wenden und der Arbeitsgruppe „Schnee-Rente“ beitreten.
Weiter Informationen unter www.dvs-ev.net.










