(openPR) Arbeitsrecht - Verlängerung befristeter Verträge
Mit einer recht speziellen Problematik befristeter Verträge hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 7 AZR 12/06 zu befassen.
Der Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeiter zunächst mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag ausgestattet, nach dessen Ablauf das Arbeitsverhältnis - wiederum mit befristetem Vertrag - um ein weiteres Jahr verlängert, was so korrekt ist. Allerdings hatte er das Gehalt des Mitarbeiters beim zweiten Vertrag geringfügig erhöht, was grundsätzlich so nicht zulässig ist, folgerichtig zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt.
Das BAG hat daher klargestellt, dass eine Änderung des Arbeitsvertrages grundsätzlich zu einem unbefristeten Vertrag führen kann, wenn die Änderung nicht schon während des laufenden, befristeten Vertrages durchgeführt wird.
Für Arbeitgeber heißt dies, dass Vertragsänderungen bei aufeinander folgenden, jeweils befristeten Arbeitsverträgen tunlichst vermieden werden sollen, stattdessen Änderungen lieber im Wege der Vertragsergänzung während der Befristung zu erfolgen haben.
Versicherungsrecht - Kaskoschutz auch bei 200 km/h
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich zum Az. 9 U 64/05 mit einem - wie sollte es auch anders sein - recht zügig fahrenden Porsche-Fahrer befasst.
Dieser war bei etwa Tempo 200 ohne Fremdverschulden verunfallt und verlangte Schadenersatz von seiner Vollkasko. Als diese sich weigerte zu regulieren, im wesentlichen gestützt auf die hohe Geschwindigkeit, klagte der Porsche-Fahrer durch die Instanzen.
Das OLG Köln urteilte in der gebotenen Kürze, dass am Unfallort kein Tempolimit bestand, zudem der Unfall auf einem normalen Fahrfehler beruht hat. Daher hat ebenso konsequent der Vollkasko-Versicherer den Schaden des Porsche-Fahrers zu ersetzen.
Verwaltungsrecht - Klage gegen Öffnungszeiten
In Berlin dürfen seit Ende letzten Jahres die Geschäfte statt wie bisher an vier Sonntagen im Jahr nunmehr an zehn Sonntagen im Jahr öffnen, was der Gewerkschaft Ver.di nicht passt. Daher hat diese ein Musterverfahren initiiert, mit dem einige Karstadt-Verläufer das Land Berlin wegen der neuen Ladenöffnungs-Zeiten verklagt haben.
Das Team von RECHTLEGAL geht nicht davon aus, dass diese Klagen zu einer Änderung der einigermaßen liberalen Berliner Sonntags-Regelung führen.
Luftverkehr - Gurtpflicht bei der Lufthansa
Die Lufthansa hat nach eigenen Angaben eine allgemeine Anschnallpflicht auf allen Flügen eingeführt. Danach muss jeder Reisende den Sicherheitsgurt während des gesamten Fluges, nicht wie bisher nur bei Start, Landung und Turbulenzen anlegen.
Das Team von RECHTLEGAL hatte bereits Gelegenheit, sich Anfang Februar 2007 auf dem Flug Hamburg-Frankfurt hiervon zu überzeugen und war nicht wenig verwundert, als kurz nach dem Start die Anschnallzeichen erloschen.
Umweltrecht - Altfahrzeugverordnung
Seit Anfang 2007 kann der letzte Halter sein Kfz kostenlos, entweder durch den Hersteller oder den Importeur, entsorgen lassen, unabhängig von Alter und Zustand des Fahrzeugs.
Bürokratieabbau
Die EU und die Bundesregierung haben parallel Programme zum Abbau bürokratischer Vorschriften in der Wirtschaft auf den Weg gebracht, erhoffen dabei Einsparungen von EUR 1,2 Mrd. jährlich für betroffene Unternehmen, wovon etwa EUR 60 Mio. allein auf den deutschen Mittelstand entfallen sollen.
Geplant sind Vereinfachungen im Bereich Statistik, Buchführung, Gewerberecht und weiteren. Die Initiative ist sowohl vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wie auch dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) als Schritt in die richtige Richtung begrüßt worden, zugleich aber auch als nicht weitgehend genug kritisiert worden.
Lebensversicherungen - Musterklagen auf Rückzahlung
Das Team von RECHTLEGAL hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit Lebensversicherungs-Verträgen, gekündigt zwischen 1994 und 2001, befasst, im wesentlichen mit der Höhe der an den Versicherten zu leistenden Rückzahlungen.
Trotz der einschlägig bekannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus Oktober 2005, wonach die Versicherer verpflichtet sind, bei vorzeitiger Kündigung mindestens 40% der eingezahlten Beträge auszukehren, ignorieren die Versicherer oft ihre Verpflichtung.
Aus diesem Grunde hat der Bund der Versicherten (BdV) nach eigenen Angaben drei Musterklagen anhängig gemacht, über die das Team von RECHTLEGAL weiter berichtet, insbesondere auch wegen der entgegenstehenden Ansichten zur Verjährung. Während nämlich die Versicherer der Ansicht sind, die Forderungen seien zwischenzeitlich verjährt, sieht der BdV Verjährung erst im Jahr 2010 für eingetreten.
Das Team von RECHTLEGAL berichtet weiter.
Zu guter Letzt - Aufschwung geht weiter
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Aufschwung, der sich bereits im letzten Jahr abgezeichnet hat, in 2007 fortsetzt. Das Wirtschaftswachstum wird mit 1,7% prognostiziert, gleichzeitig soll die Zahl der Arbeitslosen um eine halbe Million zurückgehen. Danach soll die Arbeitslosenquote von aktuell 10,8% auf dann nur noch 9,6% sinken.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













