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Klage gegen VW im Abgasskandal

01.09.201711:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Klage gegen VW im Abgasskandal
myright - Klagen gegen VW
myright - Klagen gegen VW

(openPR) Braunschweig, 31. August 2017. Die flächendeckende Entschädigung von Betroffenen des VW-Dieselskandals verzögert sich weiter. Das Landgericht Braunschweig bestätigte heute in einem Urteil noch einmal seine Rechtsauffassung, dass ein Autohersteller auch dann keinen Schadensersatz leisten muss, wenn eine Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung durch die Zulassungsbehörden droht. Damit stellte sich das LG Braunschweig auch gegen zahlreiche andere Landgerichte in Deutschland, die VW zur Rücknahme der Autos und zur Erstattung der Kaufpreise verurteilt hatten. Die Kanzlei Hausfeld kündigte an, Berufung einzulegen. „Über die Auslegung von Europarecht kann nur der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Urteil des Landgerichts macht deutlich, dass die für den Abgasskandal relevanten Fragen des Europarechts nunmehr dringend dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen sind. Wir gehen fest davon aus, dass der Europäische Gerichtshof zu Gunsten der betroffenen Verbraucher und nicht zu Gunsten von Volkswagen entscheiden wird.“, so Hausfeld-Anwalt Rother.



myRight-Gründer Dr. Jan-Eike Andresen sagt zum heutigen Urteil des Landgerichts: „Das Urteil ist grotesk und widerspricht anderen Gerichtsentscheidungen in Deutschland. Wer ein Auto kauft, vertraut auf dessen Zulassungsfähigkeit. Kann das Auto wegen Abgastricksereien nicht zugelassen werden oder droht der Zulassungsentzug, dann muss der Hersteller das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Stattdessen stellt das Gericht VW einen Freifahrtschein für weitere Abgasbetrügereien aus. Den Schaden haben die Verbraucher. Die Menschen in Deutschland verstehen solche Urteile nicht. Deshalb gehen wir auch davon aus, dass das Urteil aufgehoben werden wird.“

Die großen Städte in Deutschland stehen unmittelbar vor der Einführung von Dieselfahrverboten, zuletzt etwa München und Stuttgart. In zehn Städten wird nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe bereits gerichtlich die Stilllegung der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge verhandelt. Gleichzeitig bietet die Autoindustrie nur Software-Updates an, die von Fachleuten als unzureichend eingestuft werden.
Für Verbraucher ist es jetzt wichtig, ihre Ansprüche im Fall von Stilllegungen abzusichern. Denn es ist möglich, dass die Stilllegungen erst erfolgen, wenn Ansprüche gegen VW verjährt sind. Andresen kritisiert, dass die Anspruchsverfolgung aufgrund der Blockadehaltung der Bundesregierung zur Musterfeststellungsklage nur über Rechtsanwälte oder über myRight möglich ist. „Natürlich leisten wir durch die Absicherung der betroffenen Verbraucher einen wichtigen Beitrag. Gerade Urteile wie das des LG Braunschweig zeigen, dass die Verbraucher sonst auf ihrem Schaden sitzenbleiben in Zeiten von Dieselfahrverboten und Fahrzeugstilllegungen.“

Mehr Infos hier: https://www.myright.de/abgasskandal/infos/ihre-rechte-im-abgasskandal/

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myRight - VW Abgasskandal

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