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BGH-Einschätzung: VW hat sittenwidrig getäuscht und muss Dieselkunden entschädigen

06.05.202009:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH-Einschätzung: VW hat sittenwidrig getäuscht und muss Dieselkunden entschädigen
Dieselskandal: EuGH und BGH stärken Verbraucherrechte | Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com
Dieselskandal: EuGH und BGH stärken Verbraucherrechte | Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com

(openPR) Der "David gegen Goliath"-Fall, der von myRight initiiert am 5. Mai 2020 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, geht wohl wie erwartet zugunsten der im VW-Dieselskandal geschädigten Verbraucher aus. Das Urteil wird das Gericht aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.



Verhandelt wurde über eine Klage des myRight Kunden Herbert Gilbert, die von der Kanzlei Goldenstein & Partner aus Potsdam geführt wird. myRight hat den Fall als Prozessfinanzierer bis vor den BGH getrieben, da der Kläger sich über myRight angemeldet hatte. myRight hat den Fall dann an die Vertragsanwälte der Kanzlei Goldenstein & Partner übergeben. So war es dem Einzelkläger möglich, bis vor den BGH zu ziehen. Den Zeitplan zum Urteil gegen den Volkswagen Konzern wird der vorsitzende Richter Stephan Seiters am Nachmittag in Aussicht stellen.

In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche des Autokäufers Gilbert, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem Diesel den kompletten Kaufpreis von VW zurückverlangt. Den Gebrauchtwagen, einen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist, erwarb der Kläger am 10. Januar 2014 zum Preis von 31.490,- € von einem Autohändler.

Der ersten Einschätzung des BGH zufolge, muss der Wolfsburger Autobauer dem Kläger nun den Kaufpreis seines Diesels erstatten, wobei eine sog. Nutzungsentschädigung zu berücksichtigen sei, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters am Dienstag. Die Nutzungsentschädigung wird auf Basis der vom Kläger mit dem Wagen gefahrenen Kilometern bestimmt. Hat ein Auto also beispielsweise 150.000 Kilometer zurückgelegt und wird von einer Maximalleistung von 300.000 Kilometern ausgegangen, so wird eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. VW muss dem Kläger folglich die Hälfte des Kaufpreises seines Fahrzeugs erstatten.

BGH legt Grundstein für umfassende Rechtssicherheit im Dieselskandal

myRight begrüßt die Ausführungen des Gerichts, das die Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen durch den Volkswagen Konzern als sittenwidrig eingestuft hat. Manche Oberlandesgerichte hatten bisher Zweifel an der Sittenwidrigkeit der betrügerischen Handlungen oder stellten in Frage, ob diese sittenwidrigen Handlungen VW zugerechnet werden können. Nun ist klar: VW hat wohl sittenwidrig betrogen und muss die Verantwortung übernehmen.

Zur Frage, ob VW auch sogenannte deliktische Zinsen auf den Kaufpreis ab dem Tag der Kaufpreiszahlung erstatten muss, entscheidet der BGH voraussichtlich im Juli.

Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung bei myRight, erklärt: “Wer im Abgasskandal jetzt noch eine Klage gegen den Volkswagen Konzern anstrebt, hat gute Aussichten auf eine schnelle Lösung.”

EuGH und BGH stärken Verbraucherrechte

Das der BGH mit seiner Haltung gegenüber dem Automobilhersteller nicht allein steht, zeigt sich in der vergangenen Woche auch schon am EuGH. Das Schlussplädoyer der Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte die Haltung des EuGH dargelegt, dass Abschalteinrichtungen, die lt. Hersteller dem Motorschutz dienen, nur in sehr engem Rahmen erlaubt sind. VW verstieße mit der Begründung den Verschleiß zu verzögern gegen Europäisches Recht.

Verbraucher erhalten im Abgasskandal also von den höchsten juristischen Instanzen Rückendeckung und weitreichende Entschädigungen.

Das heutige Urteil kann noch weitreichendere Folgen haben, wenn Gerichte sich mit weiteren Motortypen von Volkswagen und anderen Herstellern beschäftigen. Experten gehen davon aus, dass viele der angeblich den Motor schonenden Abschalteinrichtungen nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Somit könnten für die Automobilindustrie weiter Klagen in Milliardenhöhe anstehen.

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