(openPR) Anfang Dezember letzten Jahres revolutionierte ein Urteil des Bundesgerichtshofs die weit verbreitete Abrechnungspraxis von Wohnungseigentums-Verwaltern. Es stellt neue Anforderungen an die Jahresabrechnung sowie die Darstellung des Bestands und der Instandhaltungsrücklage. Nach Einschätzung der Rechtsanwälte Uwe Wanderer und Dr. Egbert Kümmel, die sie im "Grundeigentum" Nr. 9/2010 vertreten, entspricht kein Rechenwerk der Berliner Verwalter vollständig den neuen Vorgaben des BGH! Kompliziert wird die Sache dadurch, dass „den Ausführungen des BGH nicht in jeder Hinsicht eindeutig zu entnehmen ist, wie eine Jahresabrechnung künftig aussehen soll“, so die Rechtsexperten weiter ("Grundeigentum" Nr. 9/2010).
Im zweitägigen Workshop der BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin werden Wanderer und Kümmel die Konsequenzen des BGH-Urteils für die Praxis erläutern und den Teilnehmern eine Musterabrechnung an die Hand geben, mit der sie ihre Jahresabrechnung rechtssicher erstellen können. Weitere Schwerpunkte des Moduls 3 im Intensivkurs zum/zur WEG-Spezialist/-in sind die Haftung der Wohnungseigentümer bei Eigentumswechsel, der Gebrauch des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums, die Eigentümerversammlung, der Verwaltungsbeirat, der Wirtschaftsplan und das Wohngeldmanagement. Die Teilnehmer erarbeiten mit Hilfe der Rechtsexperten pragmatische Lösungen für ihren Arbeitsalltag.
Der Workshop für WEG-Verwalter mit Uwe Wanderer und Dr. Egbert Kümmel von der Kanzlei WANDERER &PARTNER und RiAG Dr. Oliver Elzer vom Kammergericht Berlin als Dozenten findet am 8. und 9. September 2010 in Berlin statt.












