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myRight reicht neue Musterklage gegen VW ein

31.08.201709:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
myRight reicht neue Musterklagen gegen VW ein
myRight reicht neue Musterklagen gegen VW ein

(openPR) Bundesregierung verliert Kontrolle über VW-Abgasskandal – Gerichte
entscheiden über Stilllegung betroffener Fahrzeuge – myRight erhebt weitere
Musterklagen zum Schutz der Autofahrer

Berlin, 30. August 2017. Die Bundesregierung hat die Kontrolle über den VW-Abgasskandal verloren. Während Bundeskanzlerin Merkel gestern für eine Verhandlungslösung mit der Autoindustrie zur Reduzierung der Schadstoffemissionen auf einem weiteren Dieselgipfel im November warb, haben die Verbraucherschutzplattform myRight mit der Kanzlei Hausfeld heute in Berlin mindestens zehn neue Musterklagen angekündigt. Anlass für die neuen Klagen sind die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Juli in den zehn deutschen Städten mit der höchsten Stickoxidbelastung erhobenen Klagen auf Feststellung, dass die Betriebserlaubnis der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge erloschen ist.



Geben die Gerichte grünes Licht, werden diese Dieselautos in 10 Städten in Deutschland zwangsweise stillgelegt – und zwar unabhängig davon, ob sie an der von VW angebotenen Nachrüstung teilnehmen oder nicht.

„Die Bundesregierung versucht vor der Wahl zu vermitteln, sie habe alles im Griff. Dabei ist das Gegenteil der Fall, wie auch die Gerichtsentscheidungen zu Dieselfahrverboten in München und Stuttgart gezeigt haben. In München und Stuttgart hat die Politik die Gefahr von Dieselfahrverboten ignoriert und klein geredet, bis die Gerichte den Weg für allgemeine Dieselfahrverbote frei gemacht haben.“, so Jan-Eike Andresen von der Verbraucherschutzplattform myRight. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung den Menschen in Deutschland drei Dinge ehrlich sagt: Erstens werden Gerichte über die Einführung von Dieselfahrverboten und die Stilllegung von Abgasskandal-Autos entscheiden, nicht die Bundesregierung. Zweitens werden diese Verfahren voraussichtlich erst entschieden, nachdem alle Ansprüche auf Schadensersatz gegen VW verjährt sind. Und Drittens: Weil die Bundesregierung die Einführung von Musterfeststellungsklagen zum Schutz von VW blockiert, können sich Verbraucher nur mit teurer anwaltlicher Hilfe effektiv schützen – oder durch die Teilnahme an der myRight-Sammelklage.“, so Andresen.

Mehr zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.myright.de/abgasskandal/infos/ihre-rechte-im-abgasskandal/

myRight verlangt von VW die Rücknahme aller Betrugsdiesel und die Erstattung der Kaufpreise. „Rechtlich ist der Fall eindeutig.“, so Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld, die die myRight-Sammelklage vor Gericht verhandeln wird. „Ein Auto, das nicht fahren darf, ist nichts wert. Weil der Kunde aber in dem berechtigten Vertrauen auf die Zulassungsfähigkeit der Autos den Kaufpreis gezahlt hat, ist der Kaufpreis jetzt als Schaden zu erstatten.“

Bisher hatte myRight Musterklagen in Braunschweig, Berlin und München eingereicht. Dabei droht nun vom LG Braunschweig, an dem viele Verbraucherklagen aufgrund des Konzernsitzes von VW anhängig sind, Gegenwind.

„Wir gehen nicht davon aus, dass das LG Braunschweig zu Gunsten der Verbraucher entscheiden wird. Das ist aus unserer Sicht völlig verfehlt und auch anfechtbar.“, so Hausfeld-Anwalt Rother. myRight und Hausfeld haben bereits mehrfach deutlich gemacht, dass der Abgasskandal möglichst schnell vor den Europäischen Gerichtshof gehört, der allein für die Beantwortung der maßgeblichen Rechtsfragen zuständig ist.

Anwalt Rother verweist ferner auf neueste Erkenntnisse, die einen Betrugsverdacht durch Audi-Chef Rupert Stadler nahelegen. Er hat angekündigt, Stadler namens der Geschädigten wegen Betrugs anzuzeigen. „Es ist ein Unding, dass der halbe Audi-Vorstand ausgetauscht wird, aber ausgerechnet Stadler bleiben soll.“ Audi hatte gestern bekannt gegeben, vier von sieben Vorständen auszutauschen.

Video:
Gemeinsam sind wir stark - VW Sammelklage

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