(openPR) Hamburg, 30.10.2018 – Der Rechtsdienstleister myRight, Erfinder der VW- Sammelklage im Abgasskandal, reicht in dieser Woche weitere Sammelklagen gegen VW und deren Konzernunternehmen ein. Die Klageserie beginnt heute vor dem Landgericht Augsburg und wird über weitere, verschiedene Gerichte im Laufe der Woche fortgeführt.
Über 40.000 Menschen haben sich bei den myRight-Sammelklagen angemeldet, über 20.000 Ansprüche liegen bereits zur Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig. Schon im Dezember soll das Oberlandesgericht Braunschweig über die myRight-Musterklage verhandeln; es wäre das erste Urteil von einem Oberlandesgericht zur Frage der Haftung von VW als Hersteller im Abgasskandal.
Von der myRight-Musterklage geht auch eine unmittelbare Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale aus. Die Musterfeststellungklage und die myRight Klage werden vor dem gleichen Gericht verhandelt; abweichende Urteile sind nicht zu erwarten. Anders als die Musterfeststellungsklage handelt es sich bei den myRight- Sammelklagen um echte Zahlungsklagen, d.h. vor Gericht werden unmittelbar Zahlungen erstritten, die myRight für die angemeldeten Sammelklägern verwaltet und an diese auskehrt.
Die Sammelkläger sind auch von allen Prozesskostenrisiken befreit, die alleine myRight trägt und im Gegenzug eine Erfolgsprovision bekommt. myRight-Gründer Jan-Eike Andresen: „Unter‘m Strich bringt die Musterfeststellungsklage Verbraucher nicht ins Ziel, denn die Verbraucherzentralen können mit der MFK keinen Zahlungstitel erstreiten. Deshalb muss jeder Verbraucher nach der MFK auf eigene Kosten und Risiken in Höhe bis zu 12.000 EUR VW verklagen. Das kann sich kein Verbraucher leisten. Die Politik mogelt den Menschen vor, die MFK würde den Weg zur Gerechtigkeit bereiten. Dabei ist die MFK eine Sackgasse, aus der Verbraucher nur durch die Übernahme von hohen Prozesskostenrisiken herauskommen. Auf den Schummeldiesel folgt die Schummelklage, die Dieselfahrer müssen zum zweiten Mal politisches Versagen ausbaden.“ Bei einem freien Haushaltsnettoeinkommen in Deutschland in Höhe von 350 Euro pro Haushalt, müsste eine Familie über drei Jahre sparen, um sich eine VW-Klage leisten zu können. Schon der Deutsche Juristentag hatte die MFK als „ungenügend“ bezeichnet und den Gesetzgeber u.a. aufgefordert, Sammelklagen nach dem Modell von myRight weiter gesetzlich auszugestalten.





