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Verbraucherrechte stärken

(openPR) Die Sammelklage – ein neues Instrument für effizienteren Verbraucherschutz

Bonn, den 12. November 2009. Obwohl ihre Ansprüche auf Schadenersatz oft berechtigt sind, ziehen deutsche Verbraucher gegen Hersteller oder Dienstleister wie Banken und Versicherungen höchst selten vor Gericht. Denn selbst wer staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann, läuft bei deutschen Gerichten immer noch Gefahr, bei einem Prozessverlust auf den Kosten der gegnerischen Partei sitzenzubleiben. Deutsche Verbraucherschutzverbände versuchen präventiv per Verbandsklage gegen Verbraucherrechtsverstöße vorzugehen. Oder über sogenannte Musterprozesse, bei denen sie einzelne Verbraucher unterstützen, Rechtsklarheit zu schaffen. Das Problem: Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Für das Gros der Geschädigten kommen also Musterverfahren häufig viel zu spät.



Sammelklagen haben sich seit 2001 in Österreich bewährt

Die EU-Kommission in Brüssel plant deshalb, mit der Einführung der Sammelklage die Verbraucherrechte europaweit zu stärken. Die Wirtschaft – allen voran Banken und Versicherungen – warnen jedoch vehement vor einer Amerikanisierung der Verhältnisse mit überzogenen Milliardenforderungen. Dass diese Befürchtungen unberechtigt sind, zeigt das Beispiel Österreich, wo es die Sammelklage als Instrument des Verbraucherschutzes bereits seit 2001 gibt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien - das österreichische Pendant zu den deutschen Verbraucherzentralen - hat in den vergangenen acht Jahren in Österreich immerhin für rund 7000 Verbraucher Ansprüche in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro erfechten können.

„Vom Schadenersatz bei Anlagebetrug, der Entschädigung von Opfern einer Brech-Durchfall-Epidemie im All-Inclusive Club bis zur Durchsetzung tatsächlich variabler Kreditzinsen bei Verbraucherkrediten – die Sammelklage hat sich in Österreich als effizientes Instrument des Verbraucherschutzes erwiesen“, betonte Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI in Wien, gestern Abend auf einer Vortragsveranstaltung zum Thema Sammelklage des Instituts für Unternehmensrecht an der Universität Mannheim.

Prozessfinanzierer FORIS AG hilft Verbrauchern, ihre Rechte durchzusetzen

Kolba gilt als der Erfinder der Sammelklage Österreichischer Prägung, die er 2001 gemeinsam mit dem Bonner Prozessfinanzierer FORIS AG und einer Wiener Kanzlei aus der Taufe hob. „Die Sammelklage Österreichischer Prägung hilft, die Rechte des einzelnen Verbrauchers auch materiell durchzusetzen, ohne dass die Gerichte durch unzählige Einzelverfahren blockiert werden“, so Kolba: „Sie indes mit den Massenklagen US-amerikanischer Prägung in einen Topf zu werfen, ist absurd. In den USA können Rechtsanwälte Sammelklagen erheben, ohne das Risiko, bei einer Niederlage die Kosten des Gegners tragen zu müssen. Nach dem Class Action-Prinzip können sie zudem im Namen aller Geschädigten hohe Strafschadenersatzforderungen erstreiten. Wer von den Geschädigten nicht mitmachen will, muss dies kundtun und offiziell aus dem Verfahren austreten.“ In Österreich hingegen wird niemand – ohne sein Wissen und gegen seinen Willen – in eine Sammelklage einbezogen. Eine Gruppe von Geschädigten muss selbst aktiv werden, tritt ihre Rechte an den VKI ab und wird im Falle eines gerichtlichen Obsiegens entschädigt. Uns geht es nicht um Millionenstrafen, sondern lediglich um die Liquidation erlittener Schäden“.

Sammelklagen sind auch in Deutschland möglich

„Vor dem Hintergrund unserer erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem VKI in Österreich würden wir gerne als Prozessfinanzierer auch Sammelklagen der Verbraucherschutzverbände in Deutschland finanziell unterstützen“, sagte Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand der FORIS AG und Honorarprofessor an der Universität Mannheim. „Bei der Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten einen rein wirtschaftlich orientierten Finanzpartner wie die FORIS AG mit ins Boot zu holen, hat sich als sinnvolles Korrektiv in unserer stark von Idealismus geprägten Arbeit für die Verbraucherrechte erwiesen“, betonte Kolba. Prozessfinanzierer beteiligen sich nur dann an juristischen Auseinandersetzungen, wenn sie vom Erfolg des Verfahrens überzeugt sind. Dass sie eine Erfolgsbeteiligung für ihr Engagement erwarten, beeinträchtigt die gute Sache nicht. Mit der Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist mittlerweile auch in Deutschland die Rechtsgrundlage für Sammelklagen gegeben. FORIS-Vorstand Prof. Dr. Tödtmann: „Jetzt liegt es an den Verbraucherschützern den Ball aufzunehmen.“

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