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Betrugssoftware bei Audi – Klagewelle rollt an

(openPR) Die Anwaltskanzlei Hagens Berman aus Seattle hat am Dienstag gegen den Autobauer AUDI (Ingolstadt) eine Sammelklage eingereicht. Sammelklagen nach amerikanischem Modell, so Matthias Kilian, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei BKR, seien in Deutschland zwar möglich, empfiehlt Betroffenen aber, sich nicht mit einer kostenfreien Nachrüstung ohne zusätzlichen Schadensersatz abzufinden.

Der Unmut in Deutschland ist groß. Besitzer von Pkw mit sogenannter Betrugssoftware schauen neidisch nach Amerika, wo Betroffenen nicht nur die Umrüstung ihrer Fahrzeuge, sondern auch ein Schadensersatz geboten wird. „Bei uns beschweren sich Betroffene, dass sie zu einem Werkstatttermin gerufen werden mit dem Hinweis, dass bei Nichtbeachtung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann“, so Rechtsanwalt Kilian von BKR (www.bkr-law.com).

Nachdem die „Bild am Sonntag“ am Wochenende verkündet hatte, dass Audi die illegale Software auf für Diesel- und Benzin-Pkw in Europa verwendet hat, häufen sich Anfragen von Audi-Kunden. Betroffen sind leistungsstarke Modelle mit der internen Bezeichnung AL 551. Rechtsanwalt Kilian: „Auch in der Europäischen Union wird erwogen, Sammelklagen für den Verbraucherschutz einzuführen. Mit solchen Sammelklagen könnten die Betroffenen ganz anderen Druck auf die Hersteller ausüben.“

Muss der deutsche Betroffene sich also damit abfinden, dass er keinerlei Schadensersatz bekommt? Nein. Denn wenn nach der Umrüstung weitere Mängel auftauchen, oder sich das Leistungsniveau verändert, könnte dies einen Grund für weitere Ansprüche darstellen. Bestätigt sich der Verdacht, der Hersteller habe arglistig getäuscht, so ist auch eine Rückabwicklung des Kaufs möglich (Landgericht München Az. 23 O 23033/15).

Für Aktionäre indes, so Kilian, sehe die Sache schon anders aus. „Schließlich haben die Hersteller mit der illegalen Software ihre Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verletzt. Hier kann der Anleger durchaus Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Kilian. VW-Aktionäre (und auch Audi gehört zu 99,55 % zu VW) sollten deshalb ihre Ansprüche gerichtlich klären lassen. Die Kanzlei BKR bietet diesbezüglich eine kostenfreie Erstberatung an.

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