(openPR) Zulassung von Sammelklagen im Lipobay / Baycol-Rechtsstreit abgelehnt
Mittwoch - 17. September 2003, Leverkusen - Bayer begrüßt es, dass der Federal District Court in Minneapolis, Minnesota, USA, im Lipobay / Baycol-Rechtsstreit zugunsten des Unternehmens entschieden und den Antrag der Kläger auf Zulassung von US-weiten Sammelklagen abgewiesen hat.
Bayer hat sich in den laufenden Verfahren gegen die Zulassung US-weiter Sammelklagen gewendet. Nach Ansicht des Unternehmens sind Sammelklagen nicht angemessen, da bei den geltend gemachten Ansprüchen der Kläger zu viele unterschiedliche und individuelle Aspekte zu berücksichtigen sind. Dazu gehören unter anderem Unterschiede im Recht der US-Einzelstaaten, die unterschiedliche Krankengeschichte der Patienten, unterschiedliche Dosierungen und die Verwendung von Lipobay / Baycol zusammen mit anderen Arzneimitteln. Außerdem ist Bayer der Überzeugung, dass sich eine Sammelklage als nicht handhabbar erweisen würde.
Bayer will daran festhalten, bei jedem Einzelfall die genauen Umstände und die Art des Anspruchs zu analysieren. Das Unternehmen ist auch weiterhin bestrebt, freiwillig und ohne Haftungseingeständnis all diejenigen, die durch Lipobay / Baycol schwerwiegende Nebenwirkungen erlitten haben, im Zuge eines Vergleichs auf faire Weise zu entschädigen. Bislang hat Bayer in den USA mehr als 1342 Fälle mit einem Vergleich abgeschlossen. In allen Fällen jedoch, in denen nach intensiver Prüfung kein Zusammenhang zwischen Baycol / Lipobay und dem Gesundheitszustand des Patienten bestand, oder in denen kein Vergleich erzielt werden kann, wird sich Bayer entschieden verteidigen.
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