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Rekordstrafe für Lkw-Kartell - Schadensersatzansprüche durchsetzen

22.07.201614:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rekordstrafe für Lkw-Kartell - Schadensersatzansprüche durchsetzen

(openPR) Das Lkw-Kartell muss eine Geldbuße von insgesamt ca. 2,9 Milliarden Euro zahlen. Es kann noch teurer werden: Schadensersatzklagen von Kunden können noch folgen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die EU-Kommission hat gegen mehrere große Lkw-Bauer wegen schweren Verstößen gegen das Kartellrecht eine hohe Geldbuße verhängt. Wegen illegaler Preisabsprachen sollen die Konzerne eine Strafe von zusammen rund 2,9 Milliarden Euro zahlen. Fünf Unternehmen haben die Strafe bereits akzeptiert, ein weiterer Lkw-Bauer hat sich an dem Vergleich mit der EU-Kommission bisher noch nicht beteiligt, da er seiner Ansicht nach nicht zu dem Kartell gehörte.

Nach Angaben der EU-Kommission soll das Kartell u.a. die Verkaufspreise für Lkw über einen Zeitraum von 14 Jahren abgesprochen haben. Die Strafe in Höhe von fast drei Milliarden Euro ist die höchste, die die EU-Kommission je ausgesprochen hat. Das hohe Strafmaß begründet die Kommission mit dem immensen wirtschaftlichen Schaden, den das Kartell verursacht hat. Die Lkw-Bauer können das Kapitel nach Zahlung der Geldbuße noch nicht zu den Akten legen. Auf sie können jetzt noch weitere Schadensersatzklagen zukommen.

Denn durch die Absprachen haben die beteiligten Unternehmen einen fairen Wettbewerb verhindert. Dadurch sind Logistik-Unternehmen aber auch Verbraucher massiv geschädigt worden. Waren aller Art sind durch die Preisabsprachen des Kartells verteuert worden. Nach den Beschlüssen der EU-Kommission können die geschädigten Personen und Unternehmen nun Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Der Nachweis, dass die Kartellanten gegen geltendes Recht verstoßen haben, gilt durch die Beschlüsse der EU-Kommission als erbracht. Das macht den Weg für Schadensersatzklagen frei. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können sich Betroffene an im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

Nach der Entscheidung der EU-Kommission dürften Schadensersatzklagen gute Aussichte auf Erfolg haben. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht können streng geahndet werden. Die durch Verstöße gegen das Kartellrecht geschädigten Unternehmen sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den entstandenen Schaden für das eigene Unternehmen auszugleichen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

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