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Lkw-Kartell: Schadensersatz aktiv einfordern

25.08.201616:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lkw-Kartell: Schadensersatz aktiv einfordern
GRP Rainer LLP
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(openPR) Lkw-Kartell: Schadensersatz aktiv einfordern

Über einen Zeitraum von 14 Jahren haben fünf Lkw-Hersteller u.a. die Preise für die Fahrzeuge illegal abgesprochen. Der finanzielle Schaden für Speditionen und andere Transportunternehmen ist enorm.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die fünf großen Lkw-Bauer Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault haben über 14 Jahre ein Kartell gebildet und u.a. die Verkaufspreise für mittelschwere und schwere Lastwagen, d.h. für Lkw zwischen 6 und 16 Tonnen und schwerer, abgesprochen. Von der EU-Kommission wurden sie inzwischen überführt und zu einem Bußgeld von insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro verdonnert.

Das ist zwar ein Rekord-Bußgeld, doch der Schaden, den die Kartellanten angerichtet haben, dürfte weitaus höher sein. Schätzungen von rund 100 Milliarden Euro scheinen nicht übertrieben zu sein. Betroffene Speditionen und Transportunternehmen, die zwischen 1997 und 2011 Lkw dieser Hersteller gekauft oder geleast haben, können nun Schadensersatz geltend machen. Durch die Ermittlungen der EU-Kommission steht fest, dass es ein Kartell gegeben hat. Allerdings müssen die geschädigten Lkw-Käufer oder Leasingnehmer selbst aktiv werden. Automatisch erhalten sie keine Entschädigung. Um ihre Ansprüche durchzusetzen, können sie sich an im Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Höhe des Schadens durch die illegalen Preisabsprachen. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Daher muss ein Gutachten erstellt werden. Dies wird voraussichtlich nicht für jeden einzelnen Lkw notwendig sein. Damit die Kosten für das Gutachten im Rahmen bleiben, bietet es sich gerade bei kleineren Speditionen und Transportunternehmen an, sich zusammenzuschließen.

Eine weitere wichtige Frage betrifft die Verjährung der Forderungen. Seit 2002 gibt es eine allgemeine maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren. Durch die Ermittlung der EU-Kommission wurde die Verjährung allerdings gehemmt, so dass auch für Lkw, die Ende der 90er Jahre angeschafft wurden, noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Erste Forderungen könnten allerdings im Januar 2017 verjähren, so dass besonders in diesen Fällen zügig gehandelt werden sollte.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

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