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Lkw-Kartell: Schadensersatz für Speditionen

08.08.201614:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lkw-Kartell: Schadensersatz für Speditionen
GRP Rainer LLP
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(openPR) Lkw-Kartell: Schadensersatz für Speditionen

14 Jahre sollen führende Lkw-Bauer illegale Kartellabsprachen getroffen haben. Käufer haben dadurch deutlich zu viel für die Lkw gezahlt und können jetzt Schadensersatz geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht wurde gegen führende Lkw-Hersteller eine Rekordstrafe von rund 2,9 Milliarden Euro verhängt. Betroffen sind Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault. MAN kam als Kronzeuge zwar straffrei davon, zählte aber auch zu dem Kartell. Die Strafe könnte nur der Anfang sein. Denn durch die illegalen Absprachen wurden auch die Käufer massiv geschädigt und können nun Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend machen.

Von 1997 bis 2011 sollen die Kartellanten illegale Absprachen getroffen haben, u.a. sollen sie die Preise für mittelschwere und schwere Lastwagen, d.h. für Lkw zwischen 6 und 16 Tonnen und schwerer, abgesprochen haben. Dabei haben die Kartellanten den Markt in Europa zu großen Teilen dominiert. Etwa 90 Prozent der mittelschweren und schweren Lkw auf Europas Straßen stammen aus den Produktionsstätten der Kartellsünder. Dementsprechend hatten Käufer und besonders Speditionen kaum eine Möglichkeit, günstigere Modelle zu kaufen oder zu leasen. Über den Zeitraum von 14 Jahren haben sie dementsprechend zu viel für die Fahrzeuge gezahlt oder zahlen nach wie vor zu hohe Leasingraten. Nach ersten Schätzungen wird davon ausgegangen, dass die Käufer für einen Lkw etwa 15 Prozent zu viel gezahlt haben. Je nachdem wie groß die Flotte beispielsweise einer Spedition ist, kann der Schaden schnell in die Hunderttausende gehen. Dass die Kartellanten gegen geltendes Recht verstoßen haben, gilt durch die Beschlüsse der EU-Kommission als erwiesen. Damit ist auch der Weg für die Geltendmachung von zivilen Schadensersatzansprüchen frei.

Ewig können die geschädigten Käufer allerdings nicht warten, bis sie ihre Ansprüche geltend machen. Denn für Lkw, die zwischen 1997 und 2001 angeschafft wurden, könnten die Forderungen schon im Januar 2017 verjähren. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich die Geschädigten des Lkw-Kartells an im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte wenden, die auch eine außergerichtliche Lösung mit den Lkw-Herstellern suchen können.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

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