(openPR) Düsseldorf, 16.05.18 – Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen und mehreren tausend weiteren Firmen, die Lkw besitzen, droht eine Summe von mehr als zwei Milliarden Euro an Schadensersatz zu entgehen. Erst ein Teil aller Unternehmen, die Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell anmelden könnten, haben diese Ansprüche bereits rechtsanhängig gemacht oder dafür die Vorrausetzungen geschaffen. Nun droht zum Monatsende der Anmeldeschluss für eine Klage gegen die Lkw-Hersteller. Unternehmen, die diesen Stichtag verpassen, können sich dann nicht mehr der Klage anschließen, in welcher ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht gebracht werden.
Unternehmer, die wegen des Lkw-Kartells Ansprüche gegen die Lkw-Hersteller Daimler, Volvo/Renault, MAN, Iveco, DAF oder Scania anmelden wollen, haben dazu noch bis zum 30.05.2018 Gelegenheit. „Nach diesem Stichtag ist es nicht mehr möglich, sich unserer zweiten Klage gegen das Lkw-Kartell anzuschließen“, sagt Dr. Sven Bode,
Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters financialright claims GmbH, der Unternehmen Klagen gegen die Lkw-Hersteller ohne Kostenrisiko ermöglicht.
Spitzenverbände aus Transport und Logistik wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der DSLV – Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen, gegen das Lkw-Kartell mit Hilfe des Abtretungsmodells der financialright claims zu klagen. Mit diesem Modell, bei der der Rechtsdienstleister mit der renommierten Kanzlei Hausfeld und dem weltweiten Prozessfinanzierer Burford Capital zusammen arbeiten, können Unternehmen ohne Kostenrisiko Ansprüche gegen Hersteller durchsetzen. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in Höhe von 33% an. Für Mitglieder der genannten Verbände ist diese als Verbandsvorteil auf 28% reduziert.
„Wir stellen sicher, dass niemand Anwalts- oder Prozesskosten aufbringen muss und stellen die notwendige Expertise für so ein Verfahren bereit“, sagt Bode. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verzichten oft darauf, ihr Recht einzufordern, weil intern das Know-how fehlt und der Aufwand als zu groß eingeschätzt wird.“
3.200 Unternehmen haben sich bereits für die erste Klage angemeldet
Der Einsatz der innovativen Online-Plattform truck-damages.com zur Fahrzeuganmeldung reduziert erheblich den Aufwand für die einzelnen Unternehmen. Dank des Einsatzes intelligenter IT-Lösungen können auch kleinere Fuhrparks angemeldet werden. Eine erhebliche Anzahl von Unternehmen hat über diese Plattform bereits Ansprüche für zu teuer erworbene Lkw angemeldet. Eine erste Klage für 3.200 Unternehmen mit einer Gesamtzahl von knapp 85.000 Lkw hat financialright claims im Dezember 2017 eingereicht.
„Aufgrund von Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass noch nicht alle Betroffenen ihre Rechte und Handlungsoptionen kennen“, sagt Sven Bode. „Wer nicht rechtzeitig reagiert, lässt sich viel Geld durch die Lappen gehen.“
Unternehmen haben ein Recht auf Schadensersatz
Die Aussichten für die Kläger sind ausgesprochen gut. „Mittlerweile gibt es vier Grundurteile deutscher Gerichte in Sachen Lkw-Kartell, in denen die grundsätzliche Haftung der Lkw-Kartellanten ihren Kunden gegenüber festgestellt wurde“, sagt Alex Petrasincu, Partner bei der Kanzlei Hausfeld. Dies sind ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 18. Dezember 2017 (Az. 18 O 8/17), zwei Urteile des gleichen Gerichts vom 16. April 2018 (Az. 18 O 21/17 und Az. 18 O 23/17), sowie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. April 2018 (Az. 45 O 1/17). Die Gerichte haben dabei festgestellt, dass man – entgegen dem bisherigen öffentlichen Vorbringen der Lkw- Kartellanten – sehr wohl davon ausgehen kann, dass das Kartell zu überhöhten Preisen geführt hat. Das Landgericht Stuttgart hat zudem eine Vermutung dafür angenommen, dass das Kartell auch noch nach seinem offiziellen Ende im Januar 2011 für noch mindestens ein Jahr zu überhöhten Preisen geführt hat.
Es geht um mehr als zwei Milliarden Euro
Im Zuge des Lkw-Kartells sind Unternehmen in ganz Europa klageberechtigt. Insgesamt summiert sich der Betrag, der Unternehmen durch nicht eingeklagten Schadenersatz allein in Deutschland zu entgehen droht, auf weit über zwei Milliarden Euro. Aufgrund der Erfahrung in anderen Fällen gehen Experten davon aus, dass der Schaden samt Zinsen konservativ gerechnet mindestens 10% des gezahlten Lkw- Kaufpreises (netto) bzw. 10% der gezahlten Leasingraten betragen dürfte. Bei einem Lkw-Kaufpreis (netto) von durchschnittlich EUR 50.000 bis 80.000 ist ein Schaden samt Zinsen pro Lkw von mindestens EUR 5.000 bis 8.000 EUR zu erwarten.
Angesichts der 700.000 Lkw und Sattelzugmaschinen über 6 Tonnen, die zwischen 2003 und 2011 in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurden, ergibt sich für diese Fahrzeuggruppe ein möglicher Schadensersatz von 3,5 Milliarden Euro bis 5,6 Milliarden Euro.
Unternehmer haben nun Handlungsbedarf
BGL-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Dirk Engelhardt sieht für die Unternehmer Handlungsbedarf: „Wir raten unseren Mitgliedern eindringlich, ihre Ansprüche anzumelden. Angesichts des engen Wettbewerbs hat derjenige einen Vorteil, der seine Ausgaben im Griff hat – unter anderem, indem er einen fairen Preis für sein Fahrzeug zahlt und was zu viel gezahlt wurde mit Zinsen zurückerhält.“
Unternehmer, die ihre Ansprüche gegen das Lkw-Kartell noch nicht angemeldet haben, stehen nun unter Zeitdruck. Denn eine Anmeldung zur zweiten und letzten Klage im Rahmen des Abtretungsmodells ist nur noch bis zum 30.05.2018 möglich. Um Ansprüche anzumelden, müssen Unternehmen sich bis zum Stichtag auf der Webseite truck-damages.com registrieren. Ein Beitritt zur Klage zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.