openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kündigungsfristen im Mietrecht

04.03.201610:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Jeder, der einen Mietvertrag abgeschlossen hat weiß, dass er diesen vor dem Auszug kündigen muss. Dieses Wissen alleine genügt nicht. Er muss sich ebenfalls an die Fristen halten und der Vermieter die Kündigung pünktlich erhalten. Wer die pünktliche Abgabe versäumt, muss unter Umständen sowohl für den bestehenden als auch für den neuen Mietvertrag bezahlen. Das Mietrecht ist ein kompliziertes Feld und ohne die Beratung durch einen Rechtsanwalt kaum nachzuvollziehen.



Der Mieteranwalt kennt genau wie ein Vermieteranwalt die Kündigungsfristen genau

Das Mietrecht wird nicht ausschließlich durch den Mietvertrag bestimmt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Frist wird eingehalten, wenn der Vermieter das Kündigungsschreiben am dritten Werktag in Händen hält. Auch Samstage sind hierbei Werktage. Es ist laut Mieteranwalt äußerst wichtig, dass nicht das Datum des Poststempels, sondern das der Zustellung gilt. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats rechtskräftig. Ein Beispiel: Der Mieter schickt die Kündigung am 01. Juni ab und der Vermieter erhält sie am 3. Juni. Dann endet der Mietvertrag am 31. August.

Ausnahmen im Mietrecht für die 3 monatige Kündigungsfrist

Bevor die Kündigung einer Wohnung formuliert wird, sollte unbedingt ein Blick in den Vertrag geworfen oder der Mieteranwalt aufgesucht werden. Steht hier zum Beispiel, dass beide Parteien auf ein Recht zur Kündigung verzichten, so ist die Klausel bindend. Das bedeutet in dem Fall, dass weder Mieter noch Vermieter vor Ablauf von 4 Jahren ab Beginn des Mietvertrages kündigen dürfen. Es gibt im Mietrecht Verträge, die ganz individuell gestaltet sind und eine längere Kündigungsfrist festlegen. Selbst der Bundesgerichtshof urteilte, dass auch eine fünfjährige Frist nicht bedenklich sei. (Siehe auch AZ VIII ZR 81/03)

Bei den sogenannten qualifizierten Zeitmietverträgen vereinbaren die Parteien, dass dieser für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen ist. Das heißt gleichzeitig, dass während dieser Periode keine normale Kündigung möglich ist. Der Vermieter muss dann allerdings angeben, warum er bereits im Voraus weiß, dass er die Wohnung zu einem bestimmten Termin nicht mehr vermietet. Das können Gründe, wie etwa Eigenbedarf oder umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen sein. Bevor Sie einen Vertrag mit der beschriebenen Vereinbarung unterschreiben, holen Sie sich Rat beim Rechtsanwalt inWiesbaden.

Was tun, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten?

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden kennt das Problem aus der Praxis. Ärger mit dem Vermieter, Wechsel des Arbeitsplatzes in eine andere Stadt oder nicht geplanter Familienzuwachs. Diese Dinge können dazu führen, dass ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden muss. In welcher Form das möglich ist, weiß der Mieteranwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden. Eine gute Beratung ist hier also angebracht.

Wann Mieterhöhungen laut Rechtsanwalt ein Sonderkündigungsrecht gestatten

Egal wo Sie wohnen, ob Wiesbaden oder in Walluf. Die Mieten steigen und einige Vermieter erhöhen sie, ohne dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt. Für Mieter, die sich nicht sicher sind, ob sie aufgrund der Erhöhung kündigen dürfen, ist wichtig, dass sie einen guten Rechtsanwalt aufsuchen. Unter Umständen ist es so, dass die Mieterhöhung nicht in Kraft tritt. Nämlich dann, wenn der Wohnungsnehmer diese zum Anlass nimmt, sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Die ausführlichen Vorschriften stehen im Mietrecht.

Für Erben gilt, dass sie, wenn der Mieter stirbt, ein Sonderkündigungsrecht haben. Allerdings keineswegs mit verminderter Frist. Auch sie müssen dafür die gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate einhalten. In den meisten Fällen ist aber davon auszugehen, dass es im Interesse des Wohnungsgebers ist, das Objekt möglichst rasch wieder zu vermieten. Auch in diesen Situationen kann der Mieteranwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden den Betroffenen beratend zur Seite stehen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 893622
 882

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kündigungsfristen im Mietrecht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt (LG Berlin 19.1.19, 67 S 9/18) Nach Auffassung des Landgerichtes Berlin verstößt es gegen Treu und Glauben gemäß Paragraf 242 BGB, wenn nach einer Eigenbedarfskündigung der Nutzungswille des Eigentümers und Vermieters bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr von der konkreten…
Eigenbedarfskündigung Gründe
Eigenbedarfskündigung Gründe
Ein Eigentümer darf einem Mieter auch kündigen, wenn er diesen Wohnraum nur als Ferien oder Zweitwohnung nutzen möchte. Der BGH stellt fest: es sei nicht erforderlich, dass der Eigentümer oder seine nahen Familienangehörigen die Wohnung ständig belegen oder hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Bereits eine Nutzung für wenige Wochen im Jahr rechtfertige den Eigenbedarf. BGH VIII 186/17 Die Kündigung der Wohnung bei Eigenbedarf kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der Vermieter durch veränderte Lebensumstände einen größeren oder kleineren …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Dr. Rudolf Flösser erläutert die Komplexitäten des Schweizer MietrechtsBild: Dr. Rudolf Flösser erläutert die Komplexitäten des Schweizer Mietrechts
Dr. Rudolf Flösser erläutert die Komplexitäten des Schweizer Mietrechts
… Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern definiert, berichtet Dr. Rudolf Flösser . Zu den zentralen Aspekten zählen Kündigungsfristen, Nebenkosten, Mietzinsanpassungen und Instandhaltungspflichten. Aktuelle Entwicklungen zeigen eine Tendenz zu stärkerem Mieterschutz, insbesondere in Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gleichzeitig …
Mietrecht hat sich bewährt - Änderung der Kündigungsfristen falsch und überflüssig
Mietrecht hat sich bewährt - Änderung der Kündigungsfristen falsch und überflüssig
… ist gerecht und sozial ausgewogen. Es gibt keinen Grund, dieses Mietrecht zu ändern. Absprachen im Koalitionsvertrag und Forderungen der FDP vom Wochenende, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen, sind falsch und überflüssig“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. Seit der Mietrechtsreform …
CSU gegen Mietrechtsverschlechterungen - Mieterbund begrüßt Klarstellungen und Erläuterungen
CSU gegen Mietrechtsverschlechterungen - Mieterbund begrüßt Klarstellungen und Erläuterungen
… CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, dass das Mietrecht seinen sozialen Charakter behalten muss, nicht ausgehöhlt werden darf und die Union eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern skeptisch sieht“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, Äußerungen des CSU-Generalsekretärs in der heutigen …
Bild: Vermieterschutzkartei Deutschland: „Wir plädieren für die Abschaffung asymmetrischer Kündigungsfristen”Bild: Vermieterschutzkartei Deutschland: „Wir plädieren für die Abschaffung asymmetrischer Kündigungsfristen”
Vermieterschutzkartei Deutschland: „Wir plädieren für die Abschaffung asymmetrischer Kündigungsfristen”
Vermieterschutzkartei Deutschland: „Wir plädieren für die Abschaffung asymmetrischer Kündigungsfristen!” Die Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) hofft darauf, dass sich die Startschwierigkeiten der neuen Bundesregierung bald legen und die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen des bestehenden Mietrechts in naher Zukunft umgesetzt werden. Kernstück …
Bild: Schriftformerfordernis im gewerblichen MietvertragBild: Schriftformerfordernis im gewerblichen Mietvertrag
Schriftformerfordernis im gewerblichen Mietvertrag
… So kann beispielsweise ein Verstoß gegen die Schriftformerfordernis dazu führen, dass vereinbarte Fristen nicht wirksam sind. Das kann zur Folge haben, dass vereinbarte Kündigungsfristen unwirksam sind und der Mietvertrag über gewerbliche Räume sich deshalb ordentlich innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen lassen. Das zeigt ein Beschluss des OLG …
Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
… Lasten der Mieter zu verändern. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und FDP darauf verständigt, die Kündigungsrechte der Vermieter zu stärken, zum Beispiel durch Verkürzung der Kündigungsfristen auf drei Monate, und schnellere und drastischere Mieterhöhungen zu ermöglichen. Die so genannte Kappungsgrenze soll auf 30 Prozent angehoben werden. Am 18. Juli …
Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
… Zeit ungewiss geworden war. Aus diesem Grund konnte die Vermieterin keine Räumung der Wohnung verlangen. Im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter nicht nur bestimmte Kündigungsfristen einhalten, sondern auch den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung wählen. Hierbei ist zu beachten, dass der Grund des Eigenbedarfs auf den sich die …
Bundesregierung rüttelt am Mietrecht - Mieterbund lehnt Änderungen zum Nachteil der Mieter strikt ab
Bundesregierung rüttelt am Mietrecht - Mieterbund lehnt Änderungen zum Nachteil der Mieter strikt ab
… Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Hamburg. „Einen Abbau des Kündigungsschutzes, beispielsweise durch kürzere Kündigungsfristen für Vermieter, oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei Baumaßnahmen des Vermieters zur energetischen Sanierung darf es nicht geben. Auch Weichenstellungen …
Finger weg vom Mietrecht
Finger weg vom Mietrecht
… Gesetzes zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts ist es, das Kündigungsrecht für Vermieter zu erleichtern und schnellere bzw. drastischere Mieterhöhungen zuzulassen. So sollen die Kündigungsfristen für Vermieter – unabhängig von der Wohndauer der Mieter – auf generell drei Monate verkürzt werden. Die Mieterhöhungsspielräume sollen erweitert werden. …
Bild: Gewerbliches Mietrecht - Auf die Vertragsgestaltung kommt es anBild: Gewerbliches Mietrecht - Auf die Vertragsgestaltung kommt es an
Gewerbliches Mietrecht - Auf die Vertragsgestaltung kommt es an
… wirtschaftlicher Bedeutung sein. Daher sollten Verlängerungsklauseln, auch einseitige, in der Regel eingebaut werden. Bei unbefristeten Verträgen kann es hingegen ratsam sein, Kündigungsfristen zu vereinbaren, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Für den Vermieter sind hingegen Vereinbarungen zur Anpassung des Mietzinses von Bedeutung. Wichtig …
Sie lesen gerade: Kündigungsfristen im Mietrecht