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Finger weg vom Mietrecht

20.09.200611:37 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mieterbund-Appell an Bundesrat

Am Freitag wird der Bundesrat (Drs. 513/1/06) den „Entwurf eines Gesetzes zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts“ beraten und entscheiden, ob der baden-württembergische Gesetzesantrag beim Deutschen Bundestag eingebracht wird oder nicht.

„Finger weg vom Mietrecht. Lehnen Sie die liberalen Wunschvorstellungen zur Änderung des sozialen Mietrechts ab“, appellierte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), an den Bundesrat. „Der vorgelegte Gesetzesantrag gehört in den Papierkorb und nicht in den Bundestag. Wer heute das Mietrecht zu Lasten der Mieter verschlechtern will, zündelt am sozialen Frieden und verunsichert unnötig Millionen von Mietern und Vermietern in Deutschland.“

Ziel des Gesetzes zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts ist es, das Kündigungsrecht für Vermieter zu erleichtern und schnellere bzw. drastischere Mieterhöhungen zuzulassen. So sollen die Kündigungsfristen für Vermieter – unabhängig von der Wohndauer der Mieter – auf generell drei Monate verkürzt werden. Die Mieterhöhungsspielräume sollen erweitert werden. Die so genannte Kappungsgrenze, die bisher Mietsteigerungen von höchstens 20 Prozent in drei Jahren zulässt, soll auf 30 Prozent angehoben werden. Außerdem soll die Schonfrist bei rückständigen Mietzahlungen auf einen Monat verkürzt werden.

Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzesentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Dr. Franz-Georg Rips: „Ich erwarte, dass die Bundespolitik dem Liberalisierungsvorschlag aus Baden-Württemberg eine eindeutige Absage erteilt. Wir verlassen uns hier auch auf die Bundesregierung. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang des Jahres klipp und klar in einem Interview mit der MieterZeitung erklärt: ‚Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Mietrecht etwas zu ändern.’ Fast wortgleich hat sich Bauminister Wolfgang Tiefensee im Sommer dieses Jahres geäußert.“

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