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VW Abgasskandal: Probleme schon länger bekannt?

17.02.201614:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: VW Abgasskandal: Probleme schon länger bekannt?

(openPR) Im VW Abgasskandal gibt es neue Hinweise, dass die Konzernspitze schon länger über die erhöhten Abgaswerte in den USA informiert war. Das kann sich auf Schadensersatzansprüche auswirken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach übereinstimmenden Medienberichten war die VW (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html)-Führungsetage schon länger über die erhöhten Abgaswerte und entsprechende Untersuchungen in den USA informiert. Wie u.a. das Handelsblatt am 15. Februar berichtet, soll der ehemalige Vorstandschef schon im Mai 2014 von den Problemen und den Untersuchungen der US-Umweltbehörde in Kenntnis gesetzt worden sein. Das heißt zwar nicht, dass die VW-Spitze zu diesem Zeitpunkt auch über den Einsatz einer Manipulationssoftware bei Dieselfahrzeugen Bescheid wusste, lässt aber die Version, dass nur ein kleiner Kreis Ingenieure eingeweiht war, unglaubwürdiger erscheinen. Denn die Kontrollsysteme haben bei Volkswagen offenbar funktioniert. Insofern hätte wahrscheinlich auch eher reagiert werden können.



Bekannt wurde der Skandal um manipulierte Abgaswerte in den USA erst im September vergangenen Jahres. Auch die VW-Aktionäre wurden erst zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt und haben durch den Absturz der VW-Aktie viel Geld verloren. Auf diesen Verlusten müssen sie aber nicht zwangsläufig sitzen bleiben. Um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, können sie sich an im Aktienrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

In den Kern rückt dabei die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Konzernspitze von den Abgasmanipulationen wusste. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen derartige Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie massiv beeinflussen können, umgehend im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Da Volkswagen dieser Informationspflicht offenbar nicht nachgekommen ist, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dabei können die Klagen auf Schadensersatz in einem Musterverfahren gebündelt werden. Ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, ist in etwa vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen in den USA. Die Klagen werden gebündelt und die Ansprüche der Kläger verbindlich im Musterverfahren geregelt. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet entsprechende Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vor.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html

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