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myRight: Dieselgate-Betroffene sollten sich bei Stilllegungen einen Benziner zulegen

13.07.201713:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 13.07. 2017. Das Verbraucherschutz-Portal mahnt Verbraucher, sich auf Fahrzeug-Stilllegungen vorzubereiten, rechtlich mit einer Online-Klage abzusichern und sich am besten einen Benziner als Transportmittel im Fall einer erzwungenen Stilllegung zu kaufen. „Jetzt wird es fur Dieselfahrer ernst, die einen Wagen aus dem VW-Konzern mit illegaler Abschalteinrichtung in den zehn deutschen Stadten fahren, in denen die DUH Klage einreichte“


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sagt Jan-Eike Andresen, Co-Grunder und Leiter der Rechtsabteilung von myRight. Die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge durfen nach geltendem Recht auf deutschen Straßen nicht benutzt werden. Dieses Betriebsverbot wird von den deutschen Zulassungsbehorden zwar bisher nicht durchgesetzt. Nachdem die Deutsche Umwelthilfe vorgestern in zehn deutschen Stadten Klage eingereicht hat, droht nun aber tatsachlich die Stilllegung der Fahrzeuge. „Mit den Klagen soll jeweils festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW-Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf offentlichen Straßen zu untersagen ist“, heißt es in einer Mitteilung der DUH. myRight

Andresen: „Im Abgasskandal galt bis jetzt bei Behorden und Politik immer das gleiche Prinzip: Augen zu und durch! Niemand wollte es sich im Superwahljahr 2017 mit den Autofahrern verscherzen. Bis heute mussten Autofahrer, deren Autos vom Abgasskandal betroffen sind, fur sich selbst tatsachlich keine Konsequenzen furchten. Damit ist jetzt in Berlin sowie in neun anderen Stadten Schluss.“

myRight und ihre Vertragsanwalte der Kanzlei Hausfeld haben nach eigenen Angaben schon seit 2015 darauf hingewiesen, dass vom Abgasskandal betroffenen Autos die Stilllegung droht. Die drohende Silllegung ist Kern der myRight-Klagen gegen den VW-Konzern. „Ein Auto, das nicht gefahren werden darf, hat einen Wert von null Euro“, sagt Jan-Eike Andresen, „Betroffenen Kunden muss daher der Kaufpreis erstattet werden, und zwar ohne Abzuge.“ Betroffen sind Autofahrer in den Stadten Berlin, Dusseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Koln, Mainz, Munchen, Stuttgart und Wiesbaden. Andresen weist aber auch noch einmal auf die fehlenden Informationen fur betroffene Verbraucher hin: „Dass den Betroffenen des Abgasskandals von Behorden, Politik und auch Volkswagen in einer konzertierten Aktion suggeriert wird, es gabe weder Probleme noch Schaden fur die Verbraucher, ist ein Skandal. Denn Fakt ist: Ordnen die Richter die Stilllegung an, werden die Abgasskandal-Autos in Berlin uber Nacht wertlos. Doch dann hilft den Betroffenen auch kein Anwalt mehr, denn die Anspruche gegen VW werden dann wohl bereits verjahrt sein. Die Politik muss jetzt endlich aufwachen und den Betroffenen klipp und klar sagen, dass ihre Autos moglicherweise komplett wertlos sind. Alles andere ist Augenwischerei!“

Die Anspruche gegen VW verjahren spatestens zum 31. Dezember 2018. Bis dahin wird uber die Klagen der Deutschen Umwelthilfe voraussichtlich noch nicht entschieden sein. myRight hat stets kritisiert, dass offenkundig nach dem Willen von Volkswagen alle Schaden aus dem Abgasskandal den betroffenen Verbrauchern aufgeburdet werden sollen. Die Klagen zeigen ist. myRight empfiehlt daher allen Kunden, nicht an der Ruckrufaktion teilzunehmen. In den betroffenen Stadten mussen Verbraucher jetzt ihre Rechte sichern. Entweder, in dem Verbraucher sich an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden oder aber ihre Rechte uber Dienstleister wie myRight sichern.

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