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Abgasskandal bei VW, Audi oder Porsche – Ansprüche rechtzeitig durchsetzen

28.09.201708:59 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Rückrufaktionen für den Porsche Cayenne und Audi-Modellen der Baureihen A7 und A8, drohender Verkaufsstopp für den VW Touareg mit dem 3-Liter Dieselmotor – der Abgasskandal hat VW und seine Konzerntöchter weiter fest im Griff.



Immer häufiger geraten nun die großen 3-Liter-Dieselmotoren in den Fokus. So ordnete das Bundesverkehrsministerium den Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 V6 Diesel an und verhängte einen Zulassungsstopp. Grund dafür ist, dass der Verdacht besteht, dass auch beim Porsche-Geländewagen eine illegale Abschalteinrichtung eingesetzt wurde. Aus ähnlichen Gründen gibt es Rückrufaktionen beim VW Touareg oder den Audi Modellen A7 und A8 mit Dieselmotoren.



Ob bei VW, Porsche oder Audi – mit Updates sollen die Probleme behoben werden. „Auch wenn ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet ist, sind die betroffenen Fahrzeughalter nicht verpflichtet, dem Rückruf zu folgen und das Update installieren zu lassen. Zumal die Auswirkungen auf den Motor völlig unklar sind“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.



Allerdings können die Fahrzeughalter Ansprüche gegen die Händler oder Autohersteller geltend machen. Beim vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen haben die Käufer ein mangelhaftes Auto erworben. Grundsätzlich haben sie einen Anspruch darauf, dass dieser Mangel behoben wird. Ob ein Update ausreicht, um die zulässigen Grenzwerte einzuhalten, ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Cäsar-Preller äußerst zweifelhaft. „Daher haben die Kunden einen Anspruch darauf, den Kaufpreis zu mindern oder den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Zudem sind sie über die Eigenschaften des Autos getäuscht worden“, erklärt der erfahrene Jurist. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf Seiten der betroffenen Kunden.



Ansprüche aus Gewährleistung können allerdings in der Regel nur innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. VW hat auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2017 verzichtet. „Diese Zeit sollten die betroffenen Fahrzeughalter nutzen. Danach könnte es schwieriger werden, die Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.



Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Autokäufer.



Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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