(openPR) Der Diesel-Abgasskandal ist auch bei den betroffenen Porsche Modellen längst nicht zu Ende. Besitzer derartiger Modelle ( s.u.) haben sehr gute Chancen Schadenersatz im hohen fünfstelligen Bereich zu erhalten.
Betroffen sind Fahrzeuge des Typs Cayenne 3.0 l V6 TDI und 4.2 TDI und Fahrzeuge des Typs Macan 3.0 TDI, jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Cayenne 4.2 TDI Euro 5 und der Panamera 4.0 TDI Euro 6.
Schadenersatz nicht verschenken!
Neues Urteil gegen AUDI!
Kürzlich hat ein weiteres Landgericht hat entschieden, dass ein Fahrzeug der Marke Porsche und des Typs Macan S 3.0 TDI mit manipuliert worden ist. Die Audi AG muss insoweit Schadensersatz leisten.
Das Landgericht Mönchengladbach hat die AUDI AG dazu verurteilt (Urteil vom 2. Juni 2022, Az.: 1 0 211/21, noch nicht rechstkräftig), an die dortige Klägerin 67.606,08 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges Porsche Macan S 3.0 TDI und weitere 2.085,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. August 2021, zu zahlen. So nach übereinstimmenden Medienberichten.
Nach der gerichtlichen Feststellung ist in das Fahrzeug ein von der AUDI AG entwickelter und hergestellter Motor des Typs EA897 verbaut (Abgasnorm Euro 6) wurden. Für das streitgegenständliche Fahrzeug liegt weiterhin ein verbindlicher angeordneter Rückruf des Kraftfahr-Bundesamtes vor.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2022 zu verjähren.
Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Porsche verschenken. Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, besteht auch für die klagenden Porschebesitzer kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.
Auch nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes sind viele der mit einem 3.0 Liter bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bestückt worden. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit über hunderte Diesel- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.









