(openPR) kostenlose Erstbewertung durch Bankrechtsanwalt, 17 Jahre Erfahrung
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Ein Verbraucherdarlehen welches eine fehlerhafte Widerrufsinformation enthält, kann noch Jahre später widerrufen werden.
Unter anderem können auch Käufer von Dieselautos diesen sog. Widerrufsjoker noch heute nutzen.
Der widerrufende Darlehensnehmer erhält alle gezahlte geleisteten Zahlungen, u.a. gegen Rückgabe des Fahrzeugs, zurück.
Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten.
BGH - Urteil vom 12.4.2022 - XI ZR 179/21
Mit Urteil vom 12.4.2022 - XI ZR 179/21 hat der BGH nun folgede Passage in Autokreditverträgen für unwirksam erachtet:
„Für ausbleibende Zahlungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr … berechnet.“
Der BGH stört sich an der Art der Darstellung des Verzugszinses. Denn es fehlt ein konkreter Verzugszinssatz.
Eine genaue Bezifferung des aktuellen Basiszinssatzes erfolgte nämlich nicht. Diesen hätte der Darlehensnehmer lediglich außerhalb der Darlehensvertrages mühsam erfragen müssen.
Der BGH passt damit seine Rechtsprechung der EuGH-Rechtsprechung an. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich in seinem Urteil vom 9.9.2021, C-33/20, entschieden, dass in dem Darlehensvertrag ein konkreter Prozentsatz anzugeben ist.
Ist also in Ihrem Verbraucherdarlehensvertrag kein konkreter Verzugszinssatz angegeben, sondern steht dort nur z.B. „für ausbleibende Zahlungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet", so reicht das nicht aus.
Der bemängelte Fehler ist nach der Erfahrung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser in einer Vielzahl von Krediten verschiedener Autobankden zu finden. .
Wozu anwaltliche Vertretung?
"Auch wenn die Rechtslage und die Rechtsprechung hier verbraucherfreundlich ist, so lehnen viele Banken die berechtigten Ansprüche der Verbraucher ab", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.
"Unsere Erfahrung zeigt, dass zur Durchsetzung des eigenen Rechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Wir vertreten zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fragen von Widerrufsfällen und verfügen daher entsprechende Erfahrung."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit mehr als 17 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern. Prüfung von Autokrediten auf Widerrufsfehler "Widerrufsjoker", Rückabwicklung von abgasmanipulierten Diesel -Autos wegen Fahrverbots.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.











