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Rückruf Porsche Macan – Rechtsschutzversicherung in der Pflicht

06.02.2018 • 15:26 Uhr • Tourismus, Auto & Verkehr
Bild: Rückruf Porsche Macan – Rechtsschutzversicherung in der Pflicht
Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller
Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller

(openPR) Auch Porsche bleibt vom Abgasskandal nicht verschont. Wie Ende Januar bekannt wurde, soll der Porsche Macan mit 3-Liter-Dieselmotor in die Werkstätten zurückgerufen werden, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Nach der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll der Rückruf beginnen. Auch bei dem Geländewagen gibt es laut Medienberichten Hinweise auf Abgasmanipulationen, die dafür sorgen, dass auf dem Prüfstand der Stickoxid-Ausstoß gesenkt ist.





Für den Porsche Macan ist es nach 2016 bereits die zweite Rückrufaktion. Darüber hinaus gab es für den Porsche Cayenne Diesel vor einigen Monaten einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Die Dieselmotoren werden von der Konzernschwester Audi gebaut, bei der es in den vergangenen Wochen diverse Rückrufe gegeben hat.



„Der Abgasskandal ist endgültig auch bei den größeren Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum angekommen. Regelmäßig soll ein Software-Update die Lösung der Probleme sein. Die Folgen eines Updates auf Verbrauch, Leistung oder Laufleistung des Motors sind allerdings ungewiss. Betroffene Autokäufer müssen sich daher auch nicht mit einem Update zufriedengeben, sondern können ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung vom Kaufvertrag bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nutzen. Diverse Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der Verbraucher geurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.



Der erfahrene Jurist aus Wiesbaden betreut bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autokäufer: „Die Urteile zu Gunsten der Verbraucher zeigen, dass Klagen auch gute Erfolgsaussichten haben. Das bedeutet auch, dass die Rechtsschutzversicherung leisten muss und sich nicht hinter mangelnden Erfolgsaussichten verstecken kann.“ Auch das OLG Düsseldorf hat bereits mitgeteilt, dass Klagen gegen VW hinreichende Erfolgsaussichten haben und die Rechtsschutzversicherung leisten muss.



In der Regel gibt es daher auch keine Probleme mit der Rechtsschutzversicherung. „Ausnahmen bestätigen leider auch hier die Regel“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Denn ausgerechnet die ADAC-Rechtsschutzversicherung stellt sich mit Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten bei Klagen gegen Porsche quer. Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat kein Verständnis für dieses Verhalten. Die bisherigen Urteile zeigten, dass auch Klagen gegen Porsche gute Erfolgsaussichten haben. Dem könne sich auch die ADAC Rechtsschutzversicherung nicht entziehen. Betroffene Porsche-Kunden sollten sich durch die Haltung der ADAC Rechtsschutzversicherung nicht irritieren und von Klagen abbringen lassen. „Die Rechtsschutzversicherungen können sich da nicht aus der Verantwortung stehlen“, ist Cäsar-Preller überzeugt.



Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/

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