(openPR) Rechtsanwalt Thomas Schmidt aus Berlin vertritt seit 2015 Dieselgeschädigte des VW-Konzerns.
Bezüglich der vom Rückruf betroffenen Porsche Cayenne und Macan laufen seit 2016 erfolgreich Klageverfahren.
Rechtsanwalt Schmidt berichtet, dass Porsche und VW gemeinsam auf Rückabwicklung der Kaufverträge verklagt wurden.
Aus Erfahrungen mit Softwareupdates im Rahmen des Dieselskandals ist bekannt, dass die Updates keineswegs unproblematisch sind. Zahlreiche Kunden berichten über verstopfte Partikelfilter, die auch früher ausgetauscht werden müssen mit erheblichen Mehrkosten, über unruhigen Motorlauf, über nicht unerheblichen Mehrverbrauch und beim Versuch den PKW zu verkaufen mußten erhebliche Einbußen in Kauf genommen werden, weil in Deutschland kaum ein vernünftiger Mensch einen PKW mit VW-Motor kauft, der nach Beseitigung der Abschalteinrichtungen mit einem Update versehen wurde. Es werden Wertverluste von bis zu 25% berichtet.
Besonders interessant ist ein Klageverfahren für Leasingnehmer, meint Schmidt. Auch wenn man glaubt das Dieselproblem nach Ablauf der Leasingzeit und Rückgabe des PKW erledigt zu haben, kann es zu Bewertungsproblemen kommen. Da VW in (nur!) Klageverfahren - auch bereits in 1. Instanz - problemlos Entschädigungen von ca. 15% anbietet, kann sich allein deshalb eine Klageerhebung lohnen.
Dieser Betrag mit bei der Berechnung des Kaufpreises zu Leasingbeginn rückwirkend berücksichtigt, so dass der Leasingnehmer einen echten finanziellen Vorteil davon hat.
Rechtsanwalt Schmidt empfiehlt allen betroffenen Porsche Cayenne oder Macan Besitzern, ihre Gewährleistungsrecht und ihre Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den VW-Konzern geltend zu machen, noch bevor die Verjährung droht.
Eine Klage wird sich für jeden Betroffenen lohnen, sofern er eine Rechtsschutzversicherung hat, die die gesamten Verfahrenskosten übernimmt.
Ein Versicherter sollte nicht selbst bei Rechtsschutzversicherungen anfragen, sondern dies seinem Anwalt des Vertrauens überlassen, weil einige unseriöse Versicherungen weiterhin VW-Geschädigten von Klagen abraten oder die Kostenübernahme ganz verweigern, was bei anwaltlicher Vertretung kaum nicht passiert.
Wer sein Geld in ein angeblich umweltfreundliches und dauerhaltbares Fahrzeug investiert hat, sollte nicht zögern, entweder durch einen Anwalt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder eine Entschädigung wegen der Wertminderung von VW zu fordern.










