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VW Abgasskandal – Verjährung der Schadensersatzansprüche Ende 2019

13.12.201910:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Hinsichtlich des Abgasskandals wird VW vermutlich froh sein, wenn das Jahr 2019 vorbei ist. Denn zum 31.12.2019 droht Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal in der Regel die Verjährung. „Die wenigen Tage können geschädigte VW-Kunden aber immer noch nutzen, um ihre Forderungen geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind nach zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen hervorragend“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Nachdem Landgerichte quer durch die Republik den geschädigten Autokäufern im Dieselskandal Schadensersatz zugesprochen haben, haben inzwischen auch zahlreiche Oberlandesgerichte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. „Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlich geworden. Wer aber die Verjährungsfrist verstreichen lässt, bleibt auf seinem Schaden sitzen und spielt damit VW in die Karten“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zu beachten ist die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Da die Verbraucher in der Regel durch ein Rückrufschreiben im Jahr 2016 Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben, begann die Verjährungsfrist Ende 2016 zu laufen und endet am 31.12.2019.

Diese Frist bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda. Nicht betroffen sind Fahrzeuge mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor. Auch hier gab es für diverse Modelle von VW, Audi oder Porsche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. „Auch in diesen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hier droht aber noch keine Verjährung“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Vom Abgasskandal betroffene Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 können sich noch bis Jahresende an die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte wenden, damit ihre Ansprüche nicht verfallen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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