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BGH entscheidet im Streit über Farbmarke Rot

25.01.201609:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH entscheidet im Streit über Farbmarke Rot

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Farbmarken (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html) spielen bei Unternehmen eine große Rolle. Durch Farben werden beim Verbraucher Assoziationen geweckt und ein Wiedererkennungswert für einem bestimmten Anbieter, ein Produkt oder eine Dienstleistung geschaffen. Dementsprechend streiten sich zwei große Geldhäuser schon längere Zeit um die Verwendung des roten Farbtons HKS 13. Diese Auseinandersetzung beschäftigte bereits das Bundespatentgericht und den Europäischen Gerichtshof.



Am 21. April wird sich nun der BGH mit dem Fall auseinandersetzen. Ein deutsches Kreditinstitut ist seit 2007 Markeninhaber für den Rotton HKS 13. Dieser Farbton ist als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für Dienstleistungen im Finanzwesen, für Bankdienstleistungen für Privatkunden, registriert. Ein ausländisches Geldhaus erbringt ähnliche Leistungen und verwendet in seinem Schriftzug den gleichen Rotton. Das Kreditinstitut beantragte daher die Löschung der eingetragenen Farbmarke, da die Voraussetzungen für eine Verkehrsdurchsetzung nicht vorlägen.

Der Löschungsantrag wurde allerdings vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen. Schließlich landete der Fall dem Europäischen Gerichtshof. Nach einem Urteil des EuGH hat das Bundespatengericht die Löschung der eingetragenen Farbmarke angeordnet. Demnach fehle es dem Farbzeichen an der für den Markenschutz erforderlichen Unterscheidungskraft. Es könne nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass sich diese Farbmarke bei mindestens 50 Prozent der Verbraucher als Herkunftshinweis für das deutsche Kreditinstitut durchgesetzt habe. Gegen diese Entscheidung des Bundespatentgerichts hat das Kreditinstitut Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung muss nun der BGH fällen.

Da Marken einen hohen Wiedererkennungswert und gewisse Bindung beim Verbraucher erzeugen, sind sie für Unternehmen von großem Wert. Je bekannter die Marke ist, umso höher ist ihr Wert einzuschätzen. Entsprechend wichtig ist es, die Marke schützen zu lassen, damit nicht Wettbewerber von ihrem Erfolg profitieren. Die Eintragung einer Marke ins Register muss allerdings gut vorbereitet sein und darf nicht die Rechte Dritter verletzen. Unternehmen können sich an im Markenrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

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