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Nullnummer beim Zuwanderungsgesetz

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ohne Gesetzestexte ist Gesetzgebung schwierig

1. April 2004 - Zur heutigen Verhandlungsrunde des Vermittlungsausschusses zum Zuwanderungsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:

Die heutigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Zuwanderungsgesetz waren eine rot-grüne Nullnummer. Nach den vollmundigen Ankündigungen des Bundesinnenministers Otto Schily zu neuen Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung in den vergangenen drei Wochen seit den Anschlägen in Madrid ist dies besonders enttäuschend.

Entgegen der Zusage in der letzten Verhandlungsrunde am 25.03.04 ist Rot-Grün nicht in der Lage gewesen, auch nur einen einzigen schriftlich ausformulierten Vorschlag vorzulegen. Ohne Gesetzestexte ist Gesetzgebung schwierig. Offensichtlich - und wie nach mehrstündiger Verhandlung heute auch eingeräumt wurde - gibt es zwischen den Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch erheblichen Streit über die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Der Eindruck verfestigt sich nach dieser Verhandlungsrunde: In den Sicherheitsfragen liegt bei Rot-Grün sehr viel Sprengstoff.

Die Union hingegen hatte schon vor den Anschlägen in Madrid bereits 26 ausformulierte konkrete Gesetzesanträge in das Vermittlungsverfahren eingebracht, welche darüber hinaus durch weitere Maßnahmen unionsseitig schriftlich ergänzt wurden. Die dilatorische Behandlung der Sicherheitsfragen durch Rot-Grün ist vor dem Hintergrund der gewaltigen Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus unverantwortlich. Wir werden übrigens bei der Sicherheit nur Vorschläge mit Substanz akzeptieren und Wischiwaschi-Formulierungen konsequent ablehnen.

Auch bei den übrigen Fragen des Zuwanderungsrechts konnte man sich in zentralen Punkten nicht einigen. So gibt es insbesondere im Bereich der humanitären Zuwanderung, dem Kindernachzug und bei der Integration gravierende Unterschiede.

Bei der Arbeitsmigration hingegen konnten die Gesetzesformulierungen zwischenzeitlich erarbeitet werden und wurden heute unter dem Vorbehalt der Schlusseinigung auch einvernehmlich von allen Seiten konsentiert.

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