openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Safe Harbour-Entscheidung des EuGH – Was sagen die Datenschützer?

22.10.201518:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Safe Harbour-Entscheidung des EuGH – Was sagen die Datenschützer?

(openPR) Über die wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum unzureichenden Datenschutzniveau in den USA und den Auswirkungen haben wir bereits in zwei Artikeln (zum Urteil selbst http://schutt-waetke.de/2015/10/eugh-kein-angemessener-datenschutz-in-den-usa/ & zu der ersten Einschätzung der Folgen http://schutt-waetke.de/2015/10/was-bedeutet-die-safe-harbour-entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs/) berichtet.



Jetzt liegen auch die ersten offiziellen Statements der Datenschutzbehörden vor. Insbesondere das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) tut sich mit einem Positionspapier hervor, in dem es eine eigene Einschätzung der Folgen des Urteils und der jetzigen Möglichkeiten für Datenübermittlungen in die USA abgibt.

Das Papier kann hier (https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/internationales/20151014_ULD-Positionspapier-zum-EuGH-Urteil.pdf) als PDF abgerufen werden.

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: Laut ULD ist eine Datenübertragung in die USA gar nicht mehr möglich außer – sehr eingeschränkt – in den gesetzlich ohnehin erlaubten Fällen des § 4 c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieser lautet:

§ 4c Ausnahmen
(1) Im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Gemeinschaften fallen, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere als die in § 4b Abs. 1 genannten Stellen, auch wenn bei ihnen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist, zulässig, sofern
1. der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat,
2. die Übermittlung für die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und der verantwortlichen Stelle oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Veranlassung des Betroffenen getroffen worden sind, erforderlich ist,
3. die Übermittlung zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, der im Interesse des Betroffenen von der verantwortlichen Stelle mit einem Dritten geschlossen wurde oder geschlossen werden soll,
4. die Übermittlung für die Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor Gericht erforderlich ist,
5. die Übermittlung für die Wahrung lebenswichtiger Interessen des Betroffenen erforderlich ist oder
6. die Übermittlung aus einem Register erfolgt, das zur Information der Öffentlichkeit bestimmt ist und entweder der gesamten Öffentlichkeit oder allen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, zur Einsichtnahme offen steht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind.
Die Stelle, an die die Daten übermittelt werden, ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeitet oder genutzt werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1 kann die zuständige Aufsichtsbehörde einzelne Übermittlungen oder bestimmte Arten von Übermittlungen personenbezogener Daten an andere als die in § 4b Abs. 1 genannten Stellen genehmigen, wenn die verantwortliche Stelle ausreichende Garantien hinsichtlich des Schutzes des Persönlichkeitsrechts und der Ausübung der damit verbundenen Rechte vorweist; die Garantien können sich insbesondere aus Vertragsklauseln oder verbindlichen Unternehmensregelungen ergeben. Bei den Post- und Telekommunikationsunternehmen ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Sofern die Übermittlung durch öffentliche Stellen erfolgen soll, nehmen diese die Prüfung nach Satz 1 vor.
(3) Die Länder teilen dem Bund die nach Absatz 2 Satz 1 ergangenen Entscheidungen mit.

Eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen zur Datenübertragung wäre aber laut ULD nur unter ganz hohe Anforderungen, wie einer ausführlichen und transparenten Aufklärung und auch nur dann zulässig, wenn es letztlich die freie Entscheidung des Betroffenen bleibt, ob die Übertragung stattfinden soll oder nicht. Also bei Arbeitnehmern wäre das schon nicht mehr möglich, soweit der Arbeitgeber keine Wahl lässt.

Im Ergebnis hat das ULD schließlich Zweifel, ob überhaupt der Einzelne eine Disposition über solche einschneidenden Grundrechtspositionen hat und führt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu an.

So bleiben am Ende nach Auffassung des ULD nur noch die Ausnahmen Nummer 2 und 3 übrig, die etwa bei Reise- und Flugbuchungen oder zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse des Betroffenen geschlossenen Vertrages die Übermittlung der Daten in die USA erlauben würden.

Viel Spielraum ist das beileibe nicht. In allen anderen Fällen wäre die Übermittlung rechtswidrig.

Eine definitiv mehr als unbefriedigende Lösung, zumal das ULD am Ende gleich noch lapidar auf die Bußgeldtatbestände mit Bußgeldern bis zu 300.00 Euro hinweist und mitteilt, man werde den Erlass entsprechender Anordnungen prüfen.

Die irische Datenschutzbehörde ließ übrigens am 21.10.2015 laut eines Berichts von Beck-Online verlauten, man wolle sorgfältig die Rechtmäßigkeit der Datenübertragungen von Facebook in die USA prüfen. Facebook selbst hat Kooperation angekündigt.

Also: Nichts Genaues weiß man nicht, Die Situation ist undurchsichtiger denn je und letztlich weiß keiner so genau, wie das Thema in absehbarer Zeit wieder auf rechtmäßige Beine gestellt werden soll.

Wir werden weiter berichten.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 876190
 170

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Safe Harbour-Entscheidung des EuGH – Was sagen die Datenschützer?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield: Auswirkungen auf den Cloud Computing-Markt in DeutschlandBild: EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield: Auswirkungen auf den Cloud Computing-Markt in Deutschland
EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield: Auswirkungen auf den Cloud Computing-Markt in Deutschland
… Cloud-Zug verschlafen. Nicht schlecht geschlafen, kann ich da nur sagen, wenn man sich den aktuellen Markt betrachtet. Wie geht es weiter? – Keine „Gnadenfrist“ von EU-Datenschützern Am wichtigsten ist natürlich die Frage, wie das Ganze nun politisch und juristisch weiter geht? Ich wage an dieser Stelle zumindest zwei Prognosen: 1. Herr Schrems wird …
Bild: Was bedeutet die 'Safe Harbour'-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs?Bild: Was bedeutet die 'Safe Harbour'-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs?
Was bedeutet die 'Safe Harbour'-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs?
Mit seinem Urteil zum Datenschutzabkommen „Safe Harbour“ vom 06.10.2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für einen regelrechten Paukenschlag im Datenschutzrecht gesorgt. Das Urteil stellt sowohl alle Unternehmen, als auch die Politik vor große, ggf. sogar in der Praxis unlösbare Probleme. Wir beraten und unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise …
Bild: Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USABild: Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USA
Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USA
Die Aufhebung des Safe-Harbor-Abkommens durch den EuGH sorgt weiter für „Wirbel“ bei der Übertragung von Daten in die USA – und zwar nicht nur in Deutschland. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet (http://www.reuters.com/article/us-facebook-france-privacy-idUSKCN0VH1U1), hat nun auch die französische Commission Nationale de l’Informatique et des …
Bild: Deutsche Datenschützer warnen Unternehmen vor AmerikaBild: Deutsche Datenschützer warnen Unternehmen vor Amerika
Deutsche Datenschützer warnen Unternehmen vor Amerika
FAZ, 14.08.13, S. 19 Gastbeitrag: Dr. Andreas Splittgerber Deutsche Datenschützer warnen Unternehmen vor Amerika Die Beobachtung des Internets durch Geheimdienste beunruhigt viele Nutzer. Die deutschen Datenschutzbehörden haben nun angedroht, hiesigen Unternehmen keine Auslagerung von Informationen in eine "Cloud" außerhalb der EU mehr zu erlauben. Doch …
Bild: Muss man sich wirklich an den Datenschutz halten?Bild: Muss man sich wirklich an den Datenschutz halten?
Muss man sich wirklich an den Datenschutz halten?
… als Beispiel, die nicht gerade unbekannten Unternehmen Adobe, Punica und Unilever an ihrem deutschen Firmensitz in Hamburg Bußgelder bezahlen. Sie hatten sich trotz Übergangfrist der Datenschützer nicht an die neuen Anforderungen zur Datenübermittlung in die USA gehalten. Ergebnis: Adobe wurde mit 8.000 Euro zur Kasse gebeten, Punica mit 9.000 Euro und …
Bild: Safe Harbour: Jetzt handeln – Galgenfrist bis 31.01.2016Bild: Safe Harbour: Jetzt handeln – Galgenfrist bis 31.01.2016
Safe Harbour: Jetzt handeln – Galgenfrist bis 31.01.2016
Die Datenschützer in Deutschland haben sich beraten. Und sie sind sich einig: Nach dem Safe Harbour-Urteil des EuGH ist nichts mehr wie es war. Insbesondere besteht Einigkeit darüber, dass alleine auf Basis von Safe Harbour erfolgende Datenübermittlungen in die USA mit dem Urteil vom 06.10.2015 unverzüglich rechtswidrig geworden sind. Geprüft wird jetzt …
Bild: EU verhandelt mit USA über neues Safe Harbor-AbkommenBild: EU verhandelt mit USA über neues Safe Harbor-Abkommen
EU verhandelt mit USA über neues Safe Harbor-Abkommen
Die Neuverhandlung einer Vereinbarung zum Datenaustausch mit den USA als Ersatz des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärten Safe Harbour-Abkommens ist eine der Top-Prioritäten der EU-Kommission. Das Ziel der Kommission ist es nach eigenen Angaben, innerhalb von drei Monaten ein Verhandlungsergebnis zu erzielen. In einer am 06.11.2015 …
Nach EuGH Urteil: Notwendigkeit der Überprüfung von B2B-Safe-Harbour-Datenübermittlungen
Nach EuGH Urteil: Notwendigkeit der Überprüfung von B2B-Safe-Harbour-Datenübermittlungen
… die Entscheidung der EU-Kommission 2000/520, mit der diese entschieden hat, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen (wenn die Datenempfänger in den USA gem. Safe Harbour zertifiziert sind) für ungültig erklärt. Der EuGH begründet dies im Wesentlichen damit, dass in den USA kein Rechtsschutz gegen Eingriffe in Grundrechte (auf Datenschutz) …
Bild: EuGH-Urteil: 'Safe Harbor'-Entscheidung unwirksam
EuGH-Urteil: 'Safe Harbor'-Entscheidung unwirksam
Der europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (EuGH Urt. v. 06.10.2015, Az. C-362/14) die sogenannte „Safe Harbor“-Entscheidung (2000/520/EG) der europäischen Kommission für unwirksam erklärt. Diese Entscheidung verstoße u.a. gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten der Charta der europäischen Union und beschränke zu Unrecht die Befugnisse …
Bild: EuGH stärkt Verbraucherrechte auf Datenschutz gegen Facebook, Google & Co.Bild: EuGH stärkt Verbraucherrechte auf Datenschutz gegen Facebook, Google & Co.
EuGH stärkt Verbraucherrechte auf Datenschutz gegen Facebook, Google & Co.
… Unternehmen, die empfindliche Daten auf Servern in den USA speichern“, sagt Rechtswalt Michael Horak aus Hannover. Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der EuGH die „Safe Harbor“ genannten Regelungen zum Datenaustausch zwischen Staaten der EU und den USA gekippt. Die persönlichen Daten der Internetnutzer seien in den USA nicht ausreichend geschützt, erklärten …
Sie lesen gerade: Safe Harbour-Entscheidung des EuGH – Was sagen die Datenschützer?