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Staat soll beim Einkauf Menschenrechte berücksichtigen

09.12.200515:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 10.12.2005 - Internationaler Tag der Menschenrechte

München, 10.12.2005 - "Die weltweite Verwirklichung der Kernarbeitsnormen unterstützen" - so lautet ein Ziel der Bundesregierung in ihrem Aktionsplan für Menschenrechte, der bis 2007 verwirklicht werden soll. "Die Bundesregierung könnte nun zeigen, dass sie es damit ernst meint, indem sie Kommunen und Städten die rechtliche Möglichkeit gibt, nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit zu beziehen", so Bernhard Henselmann, Sprecher des Vereins EarthLink anlässlich des "Internationalen Tags der Menschenrechte" am 10. Dezember.

Nach einer EU-Richtline von 2004 - von den Mitgliedstaaten umzusetzen bis Februar 2006 - dürfen Kommunen, Städte und Behörden soziale Kriterien bei ihrer öffentlichen Auftragvergabe berücksichtigen. Sie haben so zum Beispiel die Möglichkeit, auf den Bezug von Gütern aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Beispiele für solche Produkte sind Natursteine, die von Kindern in Steinbrüchen in Indien abgebaut werden, Fußbälle, die in Pakistan von Kinderhand mühsam zusammengenäht werden, oder Orangen, die Mädchen in Brasilien im Alter von acht Jahren pflücken müssen.

"Im bisherigen Gesetzesentwurf hat das Bundeswirtschaftsministeriums es allerdings versäumt, die EU-Richtlinie vollständig umzusetzen und damit eine klare Position gegen die Ausbeutung von Kindern und die Verletzung von Menschenrechten einzunehmen", so der EarthLink-Sprecher weiter. Öffentlichen Auftraggebern werde nicht eindeutig ermöglicht, bei ihrer Beschaffung soziale Kriterien zu berücksichtigen. Die steigende Zahl der Kommunen und Städte, die Nein zu Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sagen, bräuchten aber diese Rechtssicherheit.




*** Ende der Pressemitteilung / 1659 Zeichen ***




Hintergrundinformationen
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Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"

Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere Lasten tragen müssen. Jegliche Tätigkeit, bei der die Kinder körperlich, psychologisch oder sexuell missbraucht werden und die den Kindern die Möglichkeit raubt, eine gewisse Grundbildung zu erlangen, fällt unter den Begriff der ausbeuterischen Kinderarbeit.


Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" von EarthLink e.V.

Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" informiert die Menschen in Deutschland und insbesondere die in den Städten und Gemeinden verantwortlich Handelnden über ihren möglichen Beitrag zur Überwindung der menschenverachtenden ausbeuterischen Kinderarbeit.
Weiterführende Informationen und eine Liste der bisher 34 deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzen, finden Sie auf der Internetseite
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de


Rechtliche Aspekte

Die EU-Richtlinie 2004/18/EG (umzusetzen bis 31.01.2006) regelt in Artikel 26, dass die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben können, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.

Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums lässt allerdings §97 Abs 4 GWB unverändert, nach dem Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben und andere oder weiter gehende Anforderungen an Auftragnehmer nur gestellt werden dürfen, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.

Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter der EU-Richtlinie zurück, die es dem einzelnen Auftraggeber ermöglicht, soziale Kriterien anzuwenden. Nach EU-Recht könnte auch eine Kommune zusätzliche soziale Kriterien zur Anwendung bringen, auch wenn dies nicht in einem Landesgesetz geregelt ist.


Profil EarthLink e.V.

EarthLink ist eine in München ansässige Organisation, die sich seit 1998 mit Partnern aus aller Welt für Menschenrechte und Naturschutz einsetzt. EarthLink unterstützt sozial nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung im Rahmen von konkreten Projekten "vor Ort", durch Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland, sowie durch Netzwerkarbeit weltweit. Die Menschen vor Ort einzubinden versteht EarthLink als wichtige Voraussetzung für den langfristigen Erfolg.


Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bernhard Henselmann, Tel: 089 / 35 65 21 02.

EarthLink e.V. - The People & Nature Network
Frohschammerstr. 14
D-80807 München

Tel: ++49 - (0) 89 - 35652102
Fax: ++49 - (0) 89 - 35652106
e-mail: E-Mail

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