openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ansprüche von Anlegern bei Zins- und Währungsswaps

19.04.201308:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ein Währungsswap (Cross Currency Swap oder Currency Swap) ist ein Finanzderivat, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen. Üblicherweise tauschen zwei Parteien die aus Kreditaufnahmen stammenden Beträge in zwei verschiedenen Währungen sowie die während der Kreditlaufzeit zu leistenden Zinsen. Zu Beginn der Laufzeit erfolgt ein Kapitaltausch zum aktuellen Kassakurs bei Geschäftsabschluss. Während der Laufzeit werden dann üblicherweise in regelmäßigen Abständen auch die Zinsen getauscht. Dabei zahlt jeder Vertragspartner in der Währung, in der er den Kapitalbetrag empfangen hat. In jeder der beiden Währungen können fixe oder variable Zinsen gezahlt werden. Am Ende der Laufzeit werden die Kapitalbeträge zurückgetauscht. Dies erfolgt zum gleichen Kurs wie bei Kapitaltausch bei Geschäftsbeginn. Es gibt also im Gegensatz zum Devisentermingeschäft kein Deport oder Report auf den Kassakurs. Der Grund dafür ist, dass die unterschiedlichen Zinsen, die beim Termingeschäft diese Abweichungen vom Kassakurs begründen, durch den Austausch der Zinsverpflichtungen bereits berücksichtigt werden.
Diese Geschäfte wurden in den vergangenen Jahren vermehrt von Kreditinstituten ihren kapitalkräftigen Kunden empfohlen.
Die Produkte laufen unter der Bezeichnung Cross-Currency- oder Harvest-Swaps etc.
In diesem Zusammenhang gab es zuletzt eine Vielzahl von Urteilen zu diesem Thema. Dabei wurde von den Gerichten vor allem eine ungleiche Chancenverteilung bemängelt.
Die Finanzmathematiker der Banken sollen vielfach für höhere Gewinnchancen der Bank gesorgt haben. Für bessere eigene Gewinnchancen sorgten Banken auch bei einigen Cross-Currency-Swaps.
Das Oberlandesgericht München hat zuletzt sogar die Auffassung vertreten, dass Cross-Currency-Swaps den Charakter eines „Glücksspiels“ hätten.
Dass die Anleger derart spekulativ investieren, war ihnen in vielen Fällen nicht bewusst.

Geschädigten Anlegern wird dringend geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Aufgrund der teilweise sehr kurzen Verjährung ist schnelles Handeln geboten.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 713818
 636

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ansprüche von Anlegern bei Zins- und Währungsswaps“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler - Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen fehlerhaft - die aktuelle Entscheidung des BGH vom 07.07.2016
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen fehlerhaft - die aktuelle Entscheidung des BGH vom 07.07.2016
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Altersschwäche kann Ihnen Ihre Handlungsfähigkeit nehmen. Ihre Angehörigen, Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder vertreten Sie nach deutschem Recht nicht automatisch. Ein fremder Betreuer übernimmt eventuell Ihr gesamtes Vermögen, entscheidet über Ihre Gesundheit, Ihren Aufenthalt, über Ihre Post und Ihr Telefon. Erschreckend ist, dass viele Deutsche das Betreuungsrecht nicht kennen und nicht wissen, dass ab dem 18. Lebensjahr weder Ehepartner, Angehörige, noch Lebensgefährten im Notfall Vertreter für sie sin…
Erbrecht in München: Erhöhter Beratungsbedarf durch die EU-Erbrechtsverordnung
Erbrecht in München: Erhöhter Beratungsbedarf durch die EU-Erbrechtsverordnung
Erbrecht in München: Erhöhter Beratungsbedarf durch die EU-Erbrechtsverordnung Mit Datum zum 17.08.2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Zwischenzeitlich sind immerhin einige Rechtsdienstleister hierauf aufmerksam geworden und empfehlen Mandanten eine hierauf basierende Rechtsberatung. Tatsächlich ist den meisten Mandanten, auch wenn bereits ein Testament erstellt worden ist, das Problem der EU-Erbrechtsverordnung noch nicht bekannt. Denn aus dieser Neuregelung ergibt sich letztlich das Bedürfnis, dass jeder deutsche Bundesb…

Das könnte Sie auch interessieren:

Banken zur Zahlung von Schadensersatz wegen SWAP-Geschäften verurteilt
Banken zur Zahlung von Schadensersatz wegen SWAP-Geschäften verurteilt
… beide Parteien verpflichten, an festgelegten zukünftigen Zeitpunkten vertraglich genau definierte Zahlungsströme (sog. "Cash Flows") auszutauschen. In der Regel wurden den Bankkunden Zins- und Währungsswaps verkauft: Bei einem Zinsswap verpflichtet sich beispielsweise die Bank, an den Kunden für eine gewisse Dauer (meist zwischen drei und zehn Jahre) …
Bild: EuGH: Spannendes Urteil über SchrottimmobilienBild: EuGH: Spannendes Urteil über Schrottimmobilien
EuGH: Spannendes Urteil über Schrottimmobilien
… die „BSZ® Interessengemeinschaft Immobilienrückabwicklung + Schrottimmobilien“ von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlage fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Geschädigten können Ihre …
GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen
GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen
… Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese fachkundig auf mögliche Schadensersatzansprüche. Es ist aber zu beachten, dass die Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, die die Durchsetzung des Anspruchs unmöglich macht. Es ist demzufolge …
Bild: Schweizer Franken & Swaps - Kurssturz birgt Risiken für AnlegerBild: Schweizer Franken & Swaps - Kurssturz birgt Risiken für Anleger
Schweizer Franken & Swaps - Kurssturz birgt Risiken für Anleger
… 15.01.2015 auf den tiefsten Stand seit November 2003. Diese Entwicklung hat Negativauswirkungen für Schuldner von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken sowie für Vertragspartner von Währungsswaps, wenn Zahlungen in Schweizer Franken zu leisten sind bzw. von komplexen Finanzprodukten (wie etwa Derivate), in denen der Wechselkurs EUR/CHF Zinszahlungen …
Bild: Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für PrivatanlegerBild: Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für Privatanleger
Zinssatz– und Währungsswaps - Existenzbedrohende Form der Geldanlage für Privatanleger
… zum Totalverlust, sind. In besonderer Weise gilt dies neben Lehman-Anlegern und anderen Zertifikatsgeschädigten für Anleger, die mit ihrer Bank sog. Zinssatz- und Währungsswaps eingegangen sind. Zinssatz- und Währungsswaps zeichnen sich durch folgende Konstruktion aus. Bankkunde und Bank vereinbaren eine Wette auf die Entwicklung zweier Währungen. …
Bild: noa bank überschuldet - Verlust von Einlagen drohtBild: noa bank überschuldet - Verlust von Einlagen droht
noa bank überschuldet - Verlust von Einlagen droht
… Anlegern der Verlust ihres Geldes bei Einlagen über 50.000,- EUR. Die noa bank ist zwar Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung (EdB), diese kann jedoch nicht alle Ansprüche absichern. Sie garantiert einen Einlagenschutz bis zu einem Betrag von 50.000 EUR pro Kunde und Institut, wobei sich dies nur auf Sparbriefe, Termineinlagen und Kontoguthaben …
Bild: Risikomanagement über Zins- und WährungsswapsBild: Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps
Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps
Risikomanagement über Zins- und Währungsswaps Die First Intertrade AG Schweiz erklärte bereits die Bedeutung des Risikomanagements in einer Veröffentlichung. Risiken im allgemeinen lassen sich individuell durch Einsatz von derivativen Instrumentarien reduzieren. Ein Beispiel dafür ist der Währungsswap z.B. für eine Intercompany-Finanzierung Inland/Ausland …
Bild: Das über die Hausbank vermittelte (private) SwapgeschäftBild: Das über die Hausbank vermittelte (private) Swapgeschäft
Das über die Hausbank vermittelte (private) Swapgeschäft
… passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap zu beziehen. Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu …
Bild: Dreiländerfonds-Urteil - LG Neuruppin verurteilt Bank bei Finanzierung eines Dreiländerfonds zum SchadensersatzBild: Dreiländerfonds-Urteil - LG Neuruppin verurteilt Bank bei Finanzierung eines Dreiländerfonds zum Schadensersatz
Dreiländerfonds-Urteil - LG Neuruppin verurteilt Bank bei Finanzierung eines Dreiländerfonds zum Schadensersatz
… Beteiligungen und vertritt geschädigte Anleger. Rechtsanwalt Ralf Renner dazu: „Jüngste gerichtliche Entscheidungen dürfen geschädigten Anlegern Mut machen, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen." In diesen Angelegenheiten können Ansprüche grundsätzlich gegen den Vermittler gerichtet sein, wenn dieser bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert …
Bild: Alice Wotsch - Neue Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP RechtsanwälteBild: Alice Wotsch - Neue Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP Rechtsanwälte
Alice Wotsch - Neue Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei KAP Rechtsanwälte
… (Zertifikate, Aktien, Anleihen, usw.) bringt Frau Wotsch nun für die Mandanten von KAP Rechtsanwälte ein. Daneben hat sie (institutionelle) Anleger bei Zins- und Währungsswaps vertreten. Frau Wotsch vertritt Aktionäre in den Bereichen Aktienrecht, Bankrecht und Börsenrecht. Bekannt ist Alice Wotsch auch als Sprecherin der Deutschen Schutzvereinigung für …
Sie lesen gerade: Ansprüche von Anlegern bei Zins- und Währungsswaps