(openPR) Am 15.01.2015 hat die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufgegeben. Diese Stützung bestand seit dem 06.09.2011. Das Zielband für den Dreimonats-Libor verschob sie weiter in den negativen Bereich auf – 1,25 % bis – 0,25 %.
Direkt nach der Ankündigung sank der Wechselkurs unter die Parität und hatte seit dem eine hohe Volatilität. Zeitweise fiel der Euro um mehr als 28 % auf 0,86 Franken. Auch gegenüber dem Dollar gab die Gemeinschaftswährung deutlich nach. Der Euro fiel laut Spiegel Online vom 15.01.2015 auf den tiefsten Stand seit November 2003.
Diese Entwicklung hat Negativauswirkungen für Schuldner von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken sowie für Vertragspartner von Währungsswaps, wenn Zahlungen in Schweizer Franken zu leisten sind bzw. von komplexen Finanzprodukten (wie etwa Derivate), in denen der Wechselkurs EUR/CHF Zinszahlungen direkt oder indirekt beeinflusst.
Die Kanzlei TILP Rechtsanwalts GmbH hat unter Vorlage von finanzmathematischen Gutachten in Währungsswap-Fällen (EUR/CHF) stets bei ihren Risikobetrachtungen darauf hingewiesen, dass diese Stützung jederzeit aufgegeben werden kann und tatsächlich ein unbegrenztes Verlustrisiko besteht. Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank belegt nun die Argumentation unserer Kanzlei sowie der von uns beauftragten Gutachter.
Aufgrund der hohen Gefahren und Risiken war und ist ggf. schnell zu reagieren. Es stellt sich auch die Frage, ob die Gefahren solche Entscheidungen mit dem jeweiligen Kunden im Vorfeld, aber auch nach Abschluss ausführlich und korrekt besprochen wurden. Auch ob Broker bzw. Vermögensverwalter hinreichend schnell reagierten, um Verluste ihrer Kunden zu vermeiden bzw. zu verringern.
Kunden, denen EUR/CHF-basierte bzw. gekoppelte Kredit- oder Finanz-Produkte (z.B. Swaps) empfohlen wurden oder diese halten, sollten sich deshalb von einer Fachkanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten lassen. Möglicherweise können Sie wegen dieser Vorgänge erfolgversprechend Ansprüche gegen die Bank durchsetzen.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.
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Peter Gundermann Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit nunmehr neun Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz".
TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.
TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.