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Currency Related Swap: Spekulatives Derivat der HypoVereinsbank

Bild: Currency Related Swap: Spekulatives Derivat der HypoVereinsbank
Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Hohe Schäden bei Kunden – wenig Einsicht bei der Bank.

Im Juni 2013 trat Herr F. an Rössner Rechtsanwälte heran. Er ist Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Bayern und einer von vielen Geschädigten der HypoVereinsbank. F. bat die Kanzlei, seine Schadensersatzansprüche gegen die HypoVereinsbank zu prüfen. Das Produkt: Der Currency Related Swap. Die Swap-Abschlüsse von F. laufen noch über Jahre. Die Bank fordert halbjährlich enorme Summen: Jetzt sieht F. sein Unternehmen akut gefährdet.




Funktionalität des Currency Related Swaps

Der Currency Related Swap (CRS) ist eine Wette auf den Kursverlauf Schweizer Franken und Euro (CHF/EURO). Das Produkt jedoch wurde nicht als Wette verkauft, denn F. wollte doch Zinsen sparen und nicht wetten. So bot ihm die Bank den Currency Related Swap an, um seine Zinsen zu „optimieren“. Dass es um ein hochspekulatives Geschäft geht, das mit extremen Risiken verbunden ist, verschwieg die Bank. „Ein solches Finanzinstrument wie der Currency Related Swap“, so Georg Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Rössner Rechtsanwälte, „ist überhaupt nicht geeignet zur Zinssteuerung. Dieses Produkt führt nicht selten zu Schäden, die existenzbedrohend sein können“, so Jäger weiter.

Die oft extrem hohen Basiswerte dieser Swaps, resultierten aus dem Kreditengagement des Kunden. Die Bank suchte sich offensichtlich meist Kunden aus, die über ein sehr hohes Darlehensportfolio verfügen. Das reicht quer durch alle Branchen. Die Mandanten bei Rössner Rechtsanwälte reichen von Immobilienunternehmen über Unternehmen der Nahrungsmittelbranche, bis hin zu Pharmaunternehmen, Automobilzulieferern und Maschinenbauunternehmen. Das heißt, die Bank argumentierte konkret im Fall F.: Sie haben ein Darlehensportfolio in Höhe von 20 Mio. Euro? Sie sollten das unbedingt in voller Höhe absichern – natürlich mit einem entsprechenden Swap. Die so festgelegten hohen Basissummen, führten bereits in anderen Fällen im Zuge der halbjährlichen Fixingzahlungen zu hohen Schäden, als der Schweizer Franken stark stieg. Das wahre Ausmaß der Schäden allerdings zeigt sich erst dann, wenn der Kunde das Geschäft auflösen will, weil er die Abschlagszahlungen einfach nicht mehr aufbringen kann. Denn die Forderungen, die die HypoVereinsbank für eine solche Auflösung stellt, sind oft höher als die Belastungsgrenze der Unternehmen. So werden aktuell Unternehmen aktiv gefährdet.


Hintergrund des Currency Related Swaps

Diese Art von Swaps wurde auch bereits in der Vergangenheit kreiert, um eigene Risiken der Bank abzusichern. So auch der Currency Related Swap. Der Kunde übernimmt gegen eine geringe, als Zinszahlung bezeichnete Optionsprämie gegenüber der HypoVereinsbank das Risiko einer Abwertung des Euro gegenüber dem Schweizer Franken. So konnte die HypoVereinsbank zusätzliche eigene Risiken in Schweizer Franken eingehen, ohne diese teuer mit Eigenkapital unterlegen oder anderen Banken für eine Absicherung des Risikos bezahlen zu müssen. Die Geschäfte wurden dabei zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als das enorme Risiko für die Kunden – aufgrund der gerade beginnenden Finanzkrise – bereits erkennbar war für die Bank.


Verhandlungsbereitschaft der Bank

Gerade die HypoVereinsbank ließ in der Vergangenheit eine kontinuierliche Prozessstrategie erkennen. So werden außergerichtlich Beschwerden mit standardisierten Formschreiben abgewehrt. In Gesprächen mit dem Kunden suggeriert die Bank nicht selten, der Kunde habe keine Chancen. So verhält sich die Bank dann auch bei der erstinstanzlichen Auseinandersetzung. „Die Vergleichsangebote, die den Mandanten vorgelegt werden von der HypoVereinsbank, sind regelmäßig geradezu lächerlich. Sie sind extrem niedrig. Das ist reine Zermürbungstaktik der Bank und spiegelt nicht die Chance des Mandanten für einen erfolgreichen Rechtsstreit wider“, so Jäger zu den Vergleichsangeboten.

„Die Vergleichsbereitschaft allerdings steigt enorm, je höher man in die Instanzen kommt“, so Jäger weiter. „Ganz offensichtlich blafft die Bank am Anfang, will aber am Ende auf jeden Fall kein oberinstanzliches Urteil kassieren. Sie wollen einfach keine höchstrichterliche Entscheidung provozieren, die ihr Vertriebsverhalten beurteilen würde.“


Chancen von Geschädigten

Eine große Anzahl von Gutachten über Currency Related Swaps hat ergeben, dass dieses als Swap getarntes Optionsgeschäft bewusst und massiv zum Nachteil des Kunden kreiert worden ist. Schon über den anfänglichen negativen Marktwert wurde nicht aufgeklärt. Dass hier jedoch Aufklärungspflicht besteht, darüber wurde bereits mit Grundsatzurteil im Jahr 2011 (Az.: XI ZR 33/10) durch den Bundesgerichtshof geurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte damit die in der Vorinstanzen von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in Bezug auf den anfänglichen negativen Marktwert und seine Aufklärungspflichtigkeit vertretene Rechtsauffassung bestätigt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.roessner.de/currency-related-swaps
oder bei:
Georg Jäger
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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