Die Kanzlei ist in den Bereichen Betreuungs- und Erbrecht hochspezialisiert und vertritt deutschlandweit Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Kernthema ist die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh deckt als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt auch die Beratung im Rahmen der Testamentsgestaltung ab.