(openPR) Nach aktuellen Pressemitteilungen steckt das Unternehmen Prokon, das sog. Genussrechte vor allem an Kleinanleger vertreibt, in der Krise. Anleger sind aufgefordert, auf Ansprüche zu verzichten und keine Kündigung auszusprechen. Allerdings entspricht diese Empfehlung aus der Sicht des Unternehmens Prokon nicht zwingend dem Interesse des einzelnen Anlegers. Jeder Anleger muss also für sich prüfen, ob er aktuell reagieren muss (beispielsweise im Rahmen einer Kündigung) oder zumindest künftige Ansprüche im Insolvenzverfahren sichern möchte. Dies erfordert in der Regel eine rechtliche Einzelfallprüfung.








