(openPR) Die Werbeanzeigen des Windenergieunternehmens Prokon waren stets wie ein Ausflug in eine wundersame, heile Welt: Von „sauberer Stromerzeugung“ war dort die Rede, von Nachhaltigkeit und von der Hoffnung auf eine ökologische, eine bessere Zukunft. All das stets garniert mit einer zuverlässigen und attraktiven Verzinsung.
Wer möchte in Zeiten der Finanzkrise nicht sein Geld mit 8 % pro Jahr anlegen und dabei auch noch etwas für die Umwelt tun?
Seit vergangenem Freitag ist allerdings von dieser heilen Welt nicht mehr viel übrig. Den Anlegern müssen die – in penetranter Weise sogar an S-Bahnen zu findenden – Werbeanzeigen wie blanker Hohn vorkommen. Statt von einer schönen, heilen Welt ist nun von drohender Insolvenz die Rede. Die Realität hat also Prokon eingeholt. Auf der Internetseite sind aktuell in Großbuchstaben Schlagworte wie „Insolvenz, Substanz und Zukunft von Prokon“ zu finden. Von einer sicheren Rendite ist nicht mehr die Rede.
Viele Anleger, die den Anpreisungen von Prokon vertraut haben, sind verunsichert. Das von 75.000 Anlegern investierte Vermögen von fast 1,4 Milliarden EUR ist in Gefahr. Kein Wunder, dass viele Anleger nun ihr Geld abziehen wollen und ihr Investment kündigen möchten. Als Reaktion hierauf wirft Prokon den Anlegern eine „aktive Vermögensvernichtung“ vor und sorgt bei den Anlegern für noch größere Verunsicherung, indem auf die Anleger wie folgt Druck aufgebaut wird: „Die Investoren sollten bitte bis zum 20. Januar von ihrer Kündigung zurücktreten. Anderenfalls müssten sich die Anleger bewusst sein, dass sie „damit entscheidend zur Planinsolvenz und zur möglichen Vernichtung von Prokon beitragen“.
Anleger stecken in einem Dilemma. Sollen Sie die Beteiligung kündigen, um möglichst schnell an ihr Geld zu kommen? Oder sollen Sie darauf vertrauen, dass es Prokon gelingt, eine Insolvenz zu vermeiden? Kann das Abwarten bedeuten, dass am Ende noch weniger Geld vorhanden ist? Anleger sollten sich vor dieser Entscheidung auf gesicherte rechtliche Fakten stützen.
Aufgrund der drohenden Insolvenz von Prokon hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Lübeck Vorermittlungen eingeleitet. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird diese weitere Straftatbestände der Wirtschaftskriminalität wie zum Beispiel Kapitalanlagebetrug oder Insolvenzverschleppung in die Prüfung einbeziehen.
Bei Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapitalanlagerecht steht das Geschäftsmodell der Prokon seit langem in der Kritik.
Dem Werbeflyer und dem Briefwurfanschreiben ist nur am Rande zu entnehmen, dass der Anleger für seine Kapitalanlage lediglich sogenannte Genussscheine erwirbt. Das bedeutet: Der Anleger gibt der Prokon ein Darlehen, dass mit dem angegeben Zinssatz verzinst wird. Im Unterschied etwa zu einem Bankdarlehen, dass grundsätzlich besichert wird, ist die Rückzahlung des Genussrechts jedoch grundsätzlich unbesichert. Anleger erhalten ihre Verzinsung auch nur dann, wenn Prokon Gewinn erwirtschaftet. Etwaige Zinsen sind keineswegs sicher und gewinnunabhängig. Von einer sicheren Geldanlage kann also in keiner Weise die Rede sein. Genussrechte stellen vielmehr per se ein Risikogeschäft dar. Es stellt ich durchaus die Frage nach Schadensersatz wegen Kapitalanlagebetrug.
Betroffene Genussrechtsinhaber sollten sich daher rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Anleger wollten mit ihrem Geld erneuerbare Energien unterstützen und etwas Gutes tun, aber nicht ihr Geld verlieren.
SH Rechtsanwälte ist eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger.
Gerne beraten wir auch Sie über den Stand Ihrer Rechtsposition. Wir fertigen mit Ihnen ausführliche Bestandsanalysen an und erarbeiten mit Ihnen die für Ihren Einzelfall erforderliche Strategie zur Wahrung Ihrer Rechtsposition und damit zur Sicherung Ihres Kapitals.









