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PROKON verunsichert weiter seine Anleger

(openPR) Dem Windparkbetreiber Prokon droht nach eigenen Angaben das Geld auszugehen. "Sollte es uns gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten", heißt es in einem Schreiben des Unternehmens vom 10.01.2014. Dazu Eckhard Pruy, Experte für Unternehmenssanierungen und Insolvenzstrategien: „Die von Prokon eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquiditätslage bedeuten nicht automatisch den Verlust der investierten Anlegergelder“, so Pruy. Zwar sind zahlreiche Inhaber der Genussscheine verunsichert und haben Angst ihre Einlagen vollständig zu verlieren. Bei einer Auswertung des Infoschreibens fallen dem Sanierungsexperten jedoch zahlreiche Hinweise auf eine Verhandlungsstrategie des Unternehmens auf, die in vergleichbaren Unternehmenskrisen nicht unüblich ist. Eckhard Pruy weiter: „Allein die Ankündigung von Prokon, voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen zu sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einleiten zu müssen, entspricht nicht dem gesetzlichen Regelwerk der Insolvenzordnung, da hierin die drohende Zahlungsunfähigkeit keineswegs die Pflicht eines Vorstandes oder Geschäftsführers auslöst, bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Vielmehr stellt die drohende Zahlungsunfähigkeit lediglich einen Antragsgrund dar, woraus sich für mich der Eindruck ergibt, dass das Unternehmen bewußt den Versuch unternimmt, sich die Ängste seiner Anleger zu nutzen zu machen. Ein derartiges Vorgehen ist strikt abzulehnen“, so Pruy weiter. In einer ersten Reaktion hat das Land Schleswig-Holstein bereits angekündigt, für das Unternehmen notwendige Unterstützung prüfen zu wollen. Man darf gespannt sein, ob hiermit auch der Einsatz von Steuergeldern gemeint ist. Es wäre nur schwierig gegenüber den Steuerzahlern zu erklären, die sich nicht haben leiten lassen von den jahrelang hohen Renditeversprechen, sollten sie über ihre Steuerzahlungen indirekt in die Prokon Unternehmensgruppe investieren müssen.

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